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142.000 Euro erstritten: Arbeiterkammer hilft Braunauerin im Kampf gegen Ex-Arbeitgeber

Sabrina Antlinger, 21.11.2024 12:00

BRAUNAU. Ein Rechtsfall aus Braunau zeigt abermals, wie wichtig der Beistand der Arbeiterkammer (AK) für Arbeitnehmer sein kann. Eine ehemalige kaufmännische Leiterin, die nach 21 Jahren in den Ruhestand ging, wurde von ihrem früheren Arbeitgeber mit einer Klage konfrontiert und musste um ihr gutes Recht kämpfen. Dank der Unterstützung der AK konnte die Klage des Unternehmens erfolgreich abgewehrt und eine Nachzahlung von über 142.000 Euro erstritten werden.

AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: AK OÖ)
AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: AK OÖ)

Kaum hatte die Braunauerin ihre Pension angetreten, landete eine Klage ihres ehemaligen Arbeitgebers in ihrem Briefkasten. Der Vorwurf: Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Prokuristin und Chief Financial Officer habe sie bei Fremdwährungsgeschäften sorgfaltswidrig und zumindest grob fahrlässig gehandelt und dem Unternehmen Schaden in Höhe von mehr als 167.000 Euro zugefügt. Zusätzlich forderte der Betrieb 400.000 Euro für noch nicht absehbare Kursverluste – ein finanzieller Schlag, der das Leben der Frau drastisch hätte verändern können. Nach mehreren Gerichtsverhandlungen wurde die Klage schließlich zurückgezogen – die Vorwürfe erwiesen sich als unberechtigt.

Nicht gezahlte Ansprüche: Ein zweiter Rechtsstreit

Doch damit war der Fall nicht abgeschlossen. Eine Überprüfung des Arbeitsverhältnisses offenbarte ausstehende Ansprüche der Arbeitnehmerin. In einem zweiten Gerichtsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht setzte die AK ihre Forderungen durch: Urlaubsersatzleistung: Die Frau hatte noch nicht genommene Urlaubstage, die nicht abgegolten worden waren; Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Am Ende ihres Berufslebens hatte die Arbeitnehmerin Anspruch auf Gehaltsfortzahlung während eines Krankenstands – dieser war ihr verweigert worden; Bilanzgeld und Abfertigung: Das Unternehmen hatte ihr jahrelang ein Bilanzgeld in Höhe von vier Bruttomonatsgehältern zugesichert, das zuletzt nicht mehr ausgezahlt worden war. Auch die Abfertigung war fehlerhaft berechnet worden; Sozialversicherungsbeiträge: Zu Unrecht einbehaltene Beiträge mussten erstattet werden.

Das Gericht gab der Klage der AK statt und sprach der Frau mehr als 142.000 Euro zu. Ein beachtlicher Erfolg, der zusammen mit der abgewehrten Schadenersatzforderung ein beeindruckendes Ergebnis darstellt.

Ein Sieg für alle Beschäftigten

AK-Präsident Andreas Stangl betonte: „Dieser Rechtsfall ist ein Beleg dafür, dass man am besten immer seine Endabrechnung von der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer nachrechnen und überprüfen lassen sollte.“ Für die Betroffene aus Braunau endet der langwierige Rechtsstreit nun mit einem Happy End. Ihr Fall ist ein Mutmacher für alle Arbeitnehmer, die sich mit ungerechtfertigten Forderungen oder ausstehenden Ansprüchen konfrontiert sehen.


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