Bezirksabfallverband Braunau startet „Aktion scharf“ gegen Mülltourismus aus Bayern
BRAUNAU. Der Bezirksabfallverband (BAV) schlägt Alarm: Immer häufiger bringen Bürger aus Bayern ihren Müll über die Grenze, um ihn in den Alt-stoffsammelzentren (ASZ) im Bezirk Braunau zu entsorgen. Da dies jedoch illegal und strafbar ist, werden die Kontrollen an der Grenze nun verstärkt.

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist innerhalb der EU klar geregelt und erfordert in den meisten Fällen eine behördliche Genehmigung. Selbst kleinere Mengen dürfen nicht einfach im ASZ abgegeben werden, da diese Einrichtungen ausschließlich für jene Personen vorgesehen sind, die im Bezirk Braunau Abfallgebühren bezahlen.
Mindeststrafe von 850 Euro droht
Neben rechtlichen Konsequenzen – mindestens 850 Euro Strafe – entstehen auch finanzielle Belastungen für die Allgemeinheit. „Die Kosten, die uns durch die regelmäßig aus Bayern angelieferten Abfälle entstehen, sind enorm und müssen auf die Allgemeinheit umgelegt werden – ein Zustand, der angesichts der ohnehin steigenden Lebenshaltungskosten nicht tragbar ist“, betont BAV-Geschäftsstellenleiterin Petra Wagner.
Grenzkontrollen werden verstärkt
Die „Aktion scharf“ wird genau jetzt umgesetzt, weil mit den steigenden Temperaturen das Problem erfahrungsgemäß weiter zunimmt. Um gegenzusteuern, werden nun verstärkt Kontrollen an den Grenzübergängen durchgeführt. „Im Falle illegaler Verbringungen von Abfällen drohen den Veranlassern empfindliche Strafen, die Mindeststrafe beträgt 850 Euro“, stellt Sektionsbeauftragter des BMLUK Gernot Lorenz klar.
Auch BAV-Obmann Erich Priewasser kündigt ein konsequentes Vorgehen an: „Wir haben es mit Aufklärungsarbeit versucht. Aber leider sind die illegalen Anlieferer nur noch kreativer geworden, mieten beispielsweise Fahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen und liefern dann ihre Abfälle aus Bayern an. Deshalb ist dieser Schritt nun unumgänglich.“ Er appelliert an die Nachbarn jenseits der Grenze, dass die Entsorgung über der Grenze kein günstiger Weg, sondern ein strafbarer, sei.


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