EFERDING. Der alte Stadtsaal Eferdings, der schon seit längerem einer Ruine gleicht, sorgt seit einer Weile für Diskussionen. Nun wurde die Gesellschaft, deren Teil die Liegenschaft ist, von Georg Spiegelfeld an die Starhemberg’sche Familienstiftung übergeben. Dennoch wird sich am Zustand des Gebäudes vorläufig weiterhin nichts ändern.
Bürgermeister Christian Penn betont, wie wichtig das Areal für Eferding ist: „Der alte Stadtsaal war immer beliebt bei den Eferdingern. Für Eferding war dieser Saal ein attraktives Angebot, um größere Feste und Feiern abhalten zu können. Auch zahlreiche Vereine und Gruppen nutzten ihn Jahrzehnte lang für verschiedenste Events.“ Deshalb sollte die Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG ein Projekt zur Belebung der Eferdinger Innenstadt umsetzen. Bisher ist dahingehend aber nichts geschehen.
Georg Spiegelfeld, der die Projektgesellschaft nun abgegeben hat, sagt: „Ich bin leicht befremdet, dass man verhindert, dass dort Ordnung gemacht wird.“ Er habe versucht, aus der Ruine etwas zu machen, um die Stadt Eferding wieder zu beleben, doch seien ihm, wie zum Beispiel durch die Abbruchverweigerung und die einstweilige Verfügung, immer nur Steine in den Weg gelegt worden.
Dazu erklärt Penn: „Die Alt-Eferding Baukultur Gesellschaft ist ihren privatrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, nämlich ein Projekt zur Belebung unserer Innenstadt umzusetzen. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat in der letzten Funktionsperiode entschlossen, ein Gerichtsverfahren zum Rückkauf des ehemaligen Stadtsaalareals einzuleiten. Die Stadtgemeinde stellte durch Einsicht in das Grundbuch fest, dass im Jahr 2023 die Liegenschaft des ehemaligen Stadtsaals mit einer Dienstbarkeit und zusätzlich mit einem Pfandrecht in der Höhe von 700.000 Euro belastet worden ist. Die Stadtgemeinde erwirkte daher gerichtlich eine einstweilige Verfügung. Dadurch sollen weitere nachteilige Handlungen verhindert werden.“
Ludwig H. Draxler nimmt als Rechtsvertretung der Fürst Starhemberg’schen Familienstiftung Stellung zum Thema. Die Stiftung habe die Umsetzung eines Bauprojekts im Sinne einer „Alt-Eferding Baukultur“ von früh an unterstützt. Nun habe sie die Projektgesellschaft erworben und wolle den Zustand der Liegenschaft verbessern. Doch durch die einstweilige Verfügung der Stadt Eferding seien ihnen die Hände gebunden.
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