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Faszination Drohnen - Was darf man und was nicht?

Rafael Haslauer, 27.01.2016 08:11

ST. FLORIAN. Spätestens seitdem es Drohnen günstig auch für Hobby-Piloten zu erwerben gibt, ist die Faszination des Fliegens wieder in aller Munde. Worauf man achten muss und welche rechtlichen Richtlinien gelten, weiß Berufsfotograf für Luftbildaufnahmen Ronald Winkler.

Foto: www.luftbildaufnahmen-winkler.at / Okto XL - Mikrokopter
Foto: www.luftbildaufnahmen-winkler.at / Okto XL - Mikrokopter

Erst kürzlich konnte man beobachten, wie schwerwiegend Unfälle mit Drohnen ausfallen können, als ein Oktokopter Schirennläufer Marcel Hirscher beinahe auf den Kopf krachte. „Darum ist das Fliegen über Menschenmengen ohne Genehmigung verboten. Profi-Geräte mit montierter Kamera sind sehr schwer und können bei einer Kollision mit Menschen schwere Schäden anrichten“, so Winkler.

Rechtslage

„Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob jemand professionell fliegt, oder nur zum Spaß“, weiß der Spezialist für Luftbildaufnahmen. Hier liegt der Unterschied vor allem in einer Vielzahl an Prüfungen und Zertifizierungen, die ein Profi ablegen muss, um überhaupt fliegen zu dürfen. Hobby-Piloten oder Kindern ist es gestattet, mit kleinen „Flugmodellen“, die als „Kinderspielzeug“ deklariert werden können, zu fliegen. Für diese Modellflieger, die maximal auf eine Höhe von 30 Metern manövriert werden dürfen, benötigt es keine Zertifizierungen. Bei Profi-Piloten spricht man hingegen von einem „unbemannten Luftfahrzeug“ (uLFZ), auf dem es, im Gegensatz zu Flugmodellen, erlaubt ist, eine Kamera zu montieren. uLFZ dürfen eine Höhe von 150 Metern nicht überschreiten.

Kontrollzonen

Nicht überall ist das Fliegen mit Flugmodellen oder uLFZ erlaubt. In den sogenannten Kontrollzonen von Flughäfen gilt ein absolutes Flugverbot. Dort darf man weder Luftballone noch Drachen noch Wunschlaternen steigen lassen. „Auch St. Florian ist eine Kontrollzone. Das heißt, dass Hobby-Piloten in St. Florian nicht fliegen dürfen. Profi-Piloten können hingegen, auf Grund ihrer Zertifizierungen, bei der Austro Control um eine Flugerlaubnis ansuchen“, so der Fachmann. Auch innerhalb eines zweieinhalb Kilometer-Radius um Flughäfen ist das Fliegen mit Drohnen untersagt.

Das unbemannte Luftfahrzeug

Im Gegensatz zu Flugmodellen muss ein uLFZ mit acht Rotoren ausgestattet sein, um einen etwaigen Ausfall zu kompensieren. „Fällt bei einem herkömmlichen Quadrokopter einer aus, ist das Gerät nicht mehr flugfähig und stürzt ab. Ein Oktokopter verkraftet einen solchen Ausfall. Sogar mit nur sechs funktionierenden Rotoren kann er noch fliegen, so lange nicht zwei Rotoren nebeneinander betroffen sind.“

Wer also plant, sich ein solches Fluggerät zuzulegen, sollte sich im Vorfeld gründlich informieren, um nicht von Abstürzen oder rechtlichen Konsequenzen überrascht zu werden. Denn wie allseits bekannt ist, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.


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