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Mit Regenschirm ins Auge gestochen: Urteil nach Vorfall in Enns

Marlis Schlatte, 07.07.2023 10:45

ENNS/STEYR/BRAUNAU. Im Februar diesen Jahres stach ein 20-Jähriger aus Braunau einem Bundesheer-Kameraden mit der Spitze eines Regenschirms ins Auge. Dieser wurde schwer verletzt. Nun wurde dieser Vorfall vor Gericht thematisiert und ein Urteil gefällt.

 (Foto: TEAM FOTOKERSCHI / MADER)
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Wie Tips berichtete, waren die beiden Männer zusammen mit anderen Berufskollegen auf einer Abschlussfeier in einem Ennser Lokal. Dort soll es zu verbalen Sticheleien gekommen sein. Beim Verlassen der Lokalität soll der Täter zu einem Regenschirm gegriffen und den 33-jährigen Niederösterreicher attackiert haben. Da die Verletzung zu diesem Zeitpunkt nicht allzu schwer wirkte, legte sich der Angegriffene und seine Kameraden schlafen. Erst am Morgen danach, als sich sein Zustand verschlechterte, wurde die Rettungskette in Gang gesetzt.

Der mittlerweile 21-jährige Braunauer musste sich nun vor dem Schöffensenat am Landesgericht Steyr verantworten. Laut OÖN war der Täter geständig und wurde zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt. Dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls unter 21 Jahre alt war und keine polizeiliche Vormerkung hatte, wurde ein milderes Urteil gefällt. Zum bereits gezahlten Teilschmerzensgeld sollen auch künftig noch weitere Forderungen erfüllt werden. Da die Regenschirmspitze durch die Augenhöhle bis ins Gehirn gestoßen worden sein soll, ist der 33-Jährige nun körperlich stark beeinträchtigt.


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