So wird' gemacht: Die Aufhebung eines Vertrages online
Manchmal haben die Verbraucher Zweifel, ob der Vertragsabschluss die richtige Entscheidung war. Werden diese Bedenken stärker und der Vertrag soll wieder rückgängig gemacht werden, ist dies in den ersten 14 Tagen ohne Nennung von Gründen möglich. Dies gewährleistet den Verbrauchern eine schnelle Möglichkeit, ohne Probleme aus dem Vertrag wieder herauszukommen.
Voraussetzungen für das Widerrufsrecht
Damit ein Vertrag gekündigt werden kann, muss er erst mal zustande gekommen sein. Es gibt dazu drei Voraussetzungen, die für einen Widerspruch eingehalten werden müssen:
- Entstehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts
- Einhaltung der Frist
- schriftliche Einreichung des Widerrufs innerhalb der Frist.
Bestehen des Widerrufsrechts
Für den Verbraucher besteht ein Widerrufsrecht bei folgenden Vertragsarten:
- Fernabsatzverträge (ohne körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien)
- Haustürgeschäfte (mündlicher Vertrag im Bereich der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz)
- Abschluss von Versicherungen
- Darlehensvertrag (keine notarielle Beurkundung)
- Teilzeit-Wohnrechte-Vertrag (Vertrag zur Untermiete)
- Ratenlieferungs-Verträge
- Fernunterrichts-Vertrag (außer Vertragsgegenstand im Download).
Fristen des Widerrufsrechts
In allen EU-Ländern ist ab Mitte 2014 eine Widerrufs-Frist von 14 Tagen vorgeschrieben. Diese Frist gilt also auch für Verbraucher, die ihre Waren im EU-Ausland bestellt haben. Beginn der Frist ist:
- in der Regel bei Erhalt der Vertragsunterlagen
- der Tag der Widerrufsbelehrung
- mit der Vertragsunterschrift.
Kommt es nicht zu einer Widerrufsbelehrung, erlischt das Widerrufsrecht nach einem Jahr.
Geltendmachung des Widerrufsrechts
Es bedarf keines Grundes, um das Widerrufsrecht geltend zu machen, solange die Frist noch nicht überschritten wurde. Allerdings reicht es seit Mitte 2014 nicht mehr aus, die Ware zurückzusenden, um das Widerrufsrecht geltend zu machen. Der Widerruf muss nun schriftlich erklärt werden. Es muss sichergestellt werden, dass vor Ablauf der Frist das Schreiben beim Vertragspartner eingegangen ist. Im Widerrufsschreiben sollte stehen:
- Name, Adresse des Verbrauchers
- Nennung des Firmennamens (Vertragspartner), Adresse und eventuell E-Mail-Adresse
- Datum
- Ort
- Vertragsnummer
- Unterschrift.
Außerdem muss ersichtlich sein, dass es sich um einen Widerruf handelt. Die Verbraucher können also schriftlich mitteilen, dass sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und innerhalb der gesetzlich geregelten Frist vom Vertrag zurücktreten. Es empfiehlt sich immer für den Verbraucher, sich den Eingang des Schreibens bestätigen sowie die Vertragsauflösung vom Unternehmen bestätigen zu lassen.
Rücksendung
Seit Juni 2014 kann der Unternehmer die Rücksendung in Rechnung stellen. Vorher war es so geregelt, dass der Unternehmer die Fracht übernehmen musste, wenn der Warenbestellwert des Verbrauchers 40 Euro überschritten hat. Nun muss der Verbraucher die Waren zurücksenden, die Zahlung wird rückabgewickelt und der Vertrag wird aufgehoben. Es entstehen also keinerlei Folgekosten.
Fazit
Das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht und realisiert die Vertragsauflösung von kürzlich geschlossenen Verträgen. Unternehmen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht ist im BGB gesetzlich geregelt. Dem Nutzer ermöglicht das Widerrufsrecht, einen Vertrag aufzuheben ohne Gründe zu nennen und die erbrachten Leistungen zurückabzuwickeln – allerdings nur kurze Zeit nach Abschluss des Vertrages. Werden die Widerrufsfristen eingehalten und geht dem Unternehmen rechtzeitig das erstellte Widerrufsschreiben ein, sind die Verbraucher auf der sicheren Seite. Allerdings müssen die Verbraucher daran denken, dass sie selbst die Rücksende-Kosten tragen müssen. Nur, wenn das Unternehmen anbietet, die Rücksende-Artikel selbst abzuholen, müssen keine Rücksende-Kosten von den Verbrauchern bezahlt werden.
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