Gemeinden können künftig leichter Tempo 30-Zonen einführen
OÖ. Schulen, Kindergärten, Spielplätze oder Seniorenheim: Gemeinden und Städte sollen künftig einfacher Tempo 30 umsetzen und auch überwachen können. Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Begutachtung geschickt. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant. In Oberösterreich hatten sich zuvor 62 Gemeinden und Städte dafür ausgesprochen.

„Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen“, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). „Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld“, ergänzt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Zahlreiche Gemeinden wollten Erleichterung
Für die Reform haben sich parteiübergreifend mehr als 280 Gemeinden und Städte in Österreich, Organisationen wie der Verkehrsclub VCÖ sowie der Städtebund eingesetzt. In Oberösterreich sprachen sich laut VCÖ 62 Gemeinden und Städte dafür aus.
Christoph Lichtenauer (ÖVP), der Bürgermeister von Hargelsberg, erklärt, dass mit Unterstützung der Regierung in Hargelsberg bereits wichtige Bereiche, wie etwa bei der Schule mit Tempo 30 versehen seien, dass es aber noch diverse Planstellen gebe, wo Tempo 30 wichtig wäre. Insbesondere Straßen, in denen Jungfamilien wohnen, wird die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht. Auf die Disziplin der Verkehrsteilnehmer angesprochen, berichtet Lichtenauer, dass sich Ortsfremde meist an die Tempo 30 Beschränkung halten, Anrainer aber eher nicht so sehr.
Geschwindigkeitskontrollen
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung solle es Gemeinden erlaubt werden, selbst Geschwindigkeitskontrollen durch-zuführen. Wie das in Hargelsberg funktionieren könnte, müsse man sich erst anschauen, da die Geräte sehr teuer sind. Möglicherweise könnten dazu Gemeindekooperationen eingeführt werden.
Kein Bedarf in Hofkirchen
Für die Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis erklärte Amtsleiter Josef Schwödiauer, dass im Bereich der Schule und des Ortszentrums bereits Tempo 30 gelte und dass es keinen Bedarf für weitere Tempo 30-Zonen gebe. Allfällige Geschwindigkeitskontrolle seien eine rein politische Entscheidung, darüber könne er als Amtsleiter nichts sagen.
Derzeit nur ein Entwurf
Der Bürgermeister von Enns, Christian Deleja-Hotko (SPÖ), hat grundsätzlich nichts gegen eine Erleichterung bei der Einführung von 30km/h Zonen und deren Überwachung durch die Gemeinden mittels geeigneter Messgeräte einzuwenden. Er weißt aber darauf hin, dass hier erst von einem Entwurf die Rede sei und er auf das beschlossene Gesetz warten müsse, um daraus dann verschiedene Maßnahmen ableiten zu können. Auch zum Thema „Radarüberwachung“ müsse er auf den beschlossenen Gesetzestext warten.
Regelgeschwindigkeit 30
Deleja-Hotko: „Der Gemeinderat der Stadt Enns hat, auf meine Initiative hin, bereits in seiner Sitzung im März 2022 die Forderung 'Die Regelgeschwindigkeit innerhalb des Ortsgebietes soll auf 30 km/h herabgesetzt werden. Eine höhere Geschwindigkeit an geeigneten Stellen innerhalb des Ortsgebietes kann durch gesonderte Verordnung ausgewiesen werden.' an die Verkehrsministerin und den Nationalrat verabschiedet. Dies wäre meiner Meinung nach eine wesentlich einfachere Reglung, da dann viel weniger Ausnahmen und Beschilderungen in den Ortsgebieten erforderlich wären.“ In dem Zusammenhang berichtet er, dass offensichtlich viele Autofahrer nicht wissen, dass in Tempo 30-Zonen die Rechtsregel gilt.
Zur Geschwindigkeitskontrolle in Enns berichtet Deleja.Hotko: „Derzeit wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen von der Exekutive überwacht. Dies geschieht auch immer wieder auf Ersuchen der Stadtgemeinde, bestimmte Bereiche zu kontrollieren.
Wir als Stadtgemeinde Enns haben darüber hinaus eigene Messgeräte im Einsatz, die Geschwindigkeiten anonym aufzeichnen und uns dadurch auch immer wieder Hinweise liefern, auf deren Basis wir dann im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen ergreifen.“
Optimaler Bereich
Unterstützung für diese Position bekommt Enns durch die für die Stadt Enns zuständigen Verkehrssachverständigen des Landes OÖ, die im Rahmen einer Evaluierung der verordneten 30 km/h bzw. 20 Km/h Zonenbeschränkungen festgestellt haben, dass „die erhobenen Fahrgeschwindigkeiten innerhalb des Ortsgebietes Enns (30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung, 20 km/h Begegnungszone) nach Vorliegen der durchgeführten verdeckten Langzeitgeschwindigkeitsmessungen, in einem optimalen Bereich liegen“.


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