Tipps für die Silvesterknallerei - Sicher ins neue Jahr
OÖ. Feuerwerke und aufwendige Pyrotechnik-Shows machen nicht nur Hochzeiten oder Jahrmärkte noch bunter und schöner, sondern sind auch aus der Silvesternacht nicht wegzudenken. Ausgebildete Pyrotechniker sind dabei im sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern besonders geschult. Doch Privatpersonen erleiden beim Hantieren mit Raketen, Böllern und Co leider immer wieder schwere Verletzungen.
Untersuchungen zeigen, dass 90 Prozent aller Unfälle mit Pyrotechnik in den wenigen Stunden rund um den Jahreswechsel passieren. „Die häufigsten Verletzungen betreffen dabei Verbrennungen, Verletzungen, Brüche oder offene Wunden an Händen, Fingern oder an den Augen. Die extreme Lärmentwicklung führt häufig zu Gehörschäden „, erklärt Klaus Katzensteiner vom AUVA-Unfallkrankenhaus Linz. Schließlich können Raketen und Böller bis zu 170 Dezibel erreichen und sind somit um ein Vielfaches lauter als ein Düsenjet. Daher empfiehlt die AUVA, dass Privatpersonen ebenso wie professionelle Pyrotechniker einen Gehörschutz tragen.
Während es im Privatbereich noch häufig zu Unfällen kommt, kennen ausgebildete Pyrotechniker den sicheren Umgang. “Wir von der AUVA sehen es sehr positiv, dass dank der guten Fachkenntnisse in der Branche nahezu keine Unfälle zu beklagen sind“, sagt Marina Pree -Candido, Direktorin der AUVA -Landesstelle Linz.
Sicherheitstipps der AUVA:
- Kaufen Sie nur offiziell zugelassene Raketen und Böller im Fachhandel
- Halten Sie ausreichende Sicherheitsabstände zu Personen und Objekten
- Berücksichtigen Sie die Witterungsverhältnisse wie z.B. Wind
- Versuchen Sie niemals, einen „Blindgänger“ ein zweites Mal zu entzünden
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper nicht zu nahe am Körper
- Nutzen Sie nur geeignete Abschussvorrichtungen (keine unbefestigten Flaschen)
- Halten Sie immer einen Kübel Wasser für den Notfall bereit
- Feuerwerkskörper können Kleidung entzünden – achten Sie auf offene Taschen und Kapuzen
- Schließen Sie Fenster und Türen, damit mögliche Irrläufer draußen bleiben
- Beachten Sie gesetzliche Bestimmungen über die Arten der erlaubten Feuerwerkskörper sowie mögliche Verbotszonen (So sind z.B. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten)
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden