Silvester-Knallerei: Aktion scharf der Polizei bei illegalen Feuerwerkskörpern aus Tschechien
BEZIRK FREISTADT. Gesprengte Wartehäuschen, Briefkästen, Automaten, Mistkübel, Hochstände und gerade vor Kurzem die Ski-Starthütte am Viehberg: Jedes Jahr muss sich die Polizei im Bezirk Freistadt rund um Silvester mit dummen Feuerwerksstreichen herumschlagen.
„Jedes Jahr rund um Silvester passiert wieder etwas, es kommt zu Verletzungen und Sachbeschädigungen. Deshalb zeigt die Polizei mit Schwerpunktkontrollen, vor allem an den Grenzübergängen, Präsenz“, sagt Bezirkspolizeikommandant Franz Schmalzer. „Durchgehend auf der Lauer liegen können wir aber nicht.“
Ohne Pyrotechnik-Ausweis F3 und F4-Artikel verboten
„Nach dem Pyrotechnik-Gesetz sind in Österreich Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 verboten, sofern man nicht in Besitz eines Pyrotechnik-Ausweises ist. Für den Abschuss wird zudem zusätzlich eine behördliche Genehmigung benötigt.“
Bei den Schwerpunktkontrollen der Polizei an den Haupt- und Nebengrenzübergängen sind es genau diese nicht sicherheitsgeprüften Feuerwerksartikel, die nicht dem österreichischen Pyrotechnikgesetz entsprechen und die – legal bei diversen Standln in Tschechien gekauft – illegal nach Österreich gebracht werden.
„Mir ist noch niemand untergekommen, der uns dann einen Pyrotechnik-Ausweis vorzeigen konnte“, sagt Franz Schmalzer. Der „typische Täter“ sei ausschließlich männlich und im jugendlichen bis jungen Erwachsenenalter.
Gefahrenbewusstsein fehlt
„Pyrotechnik in Kombination mit Alkohol und jugendlichem Imponiergehabe ist eine schlechte Mischung. Oft werden mit den illegalen Feuerwerkskörpern gefährliche Experimente angestellt. Man will schauen, was passiert, wenn man dieses oder jenes mit den Feuerwerksartikeln ausprobiert – lauter Dummheiten“, berichtet Schmalzer. Das Gefahrenbewusstsein ist teilweise leider einfach nicht gegeben.“
Ski-Starthütte gesprengt: „Uns war langweilig“
Bei dem jüngsten Vorfall in Sandl, bei dem sechs Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren die Ski-Starthütte am Viehberg mit Pyrotechnikartikeln der Klasse F4 gesprengt hatten, fanden die Polizeibeamten bei einer freiwilligen Nachschau bei den Burschen zuhause noch jede Menge weitere unerlaubte Feuerwerkskörper. Als Grund für den Feuerwerksstreich gaben die Jugendlichen an, ihnen sei langweilig gewesen. „Die Burschen erwarten mehrere Anzeigen, zudem werden sie eine Schadenswiedergutmachung leisten müssen“, weiß der Bezirkspolizeikommandant.
Sachgerechte Entsorgung durch einen Sprengstoffsachkundigen der Polizei
Von der Polizei sichergestellte, in Österreich ohne entsprechenden Ausweis verbotene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt, von der Bezirkshauptmannschaft in einem Sicherheitscontainer gelagert und nach Abschluss des Verfahrens – den Besitzer erwartet eine Anzeige nach dem Pyrotechnikgesetz sowie eine saftige Geldstrafe – von einem Sprengstoffsachkundigen der Polizei fachgerecht entsorgt.
Unfälle vorprogrammiert
„Ich würde jedem Konsumenten dringend davon abraten, in Tschechien Feuerwerkskörper zu kaufen. Durch die dort oft nicht ausreichenden Qualitätskontrollen und das Fehlen einer deutschen Gebrauchsanleitung besteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr“, weiß Ulf Busse, Sprecher der Pyrotechnikhändler Oberösterreich.
„Bei im Ausland gekauften Produkten kann es aufgrund des Fehlens der deutschsprachigen Gebrauchsanleitung sowie einer abweichenden chemischen Zusammensetzung des Feuerwerks ungewollt zu Unfällen mit Personenschaden kommen, wie leider Beispiele aus der Vergangenheit zeigen“, warnt Busse.
Genehmigung einholen
Übrigens: Jedes Feuerwerk im Ortsgebiet muss bei der Behörde angezeigt und von dieser auch genehmigt werden. In unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten, auch außerhalb des Ortsgebiets.
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