Vorsicht vor Wildwechsel auf Oberösterreichs Straßen im Herbst
OÖ. Der Herbst ist die Jahreszeit, in der besondere Vorsicht vor Wildunfällen geboten ist. Der Arbö verrät, wie man bei Wildwechsel hinterm Steuer richtig reagiert und gibt Tipps zur Vermeidung von Unfällen.

Zumeist sollte man in der Morgen- und Abenddämmerung mit Wildwechsel rechnen, heißt es vom Arbö. Wichtig: Tempo reduzieren und vorausschauend sowie mit permanenter Bremsbereitschaft durch diese Gebiete fahren. Unbedingt ausreichend Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.
Sieht man das querende Wild noch rechtzeitig, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Keinesfalls Dauerhupen oder mit dem Fernlicht blenden. „Dies irritiert das Wild und es kann passieren, dass es im Schock einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt“, warnt Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des Arbö Oberösterreich. Die gefährlichsten Situationen entstehen durch unkontrollierte Ausweich- und Bremsmanöver. Experten raten, im Zweifel eher einen abgebremsten Zusammenstoß mit dem Wild in Kauf zu nehmen, als hektisch zu reagieren.
Kommt es zu einer Kollision, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden, erinnert Harruk: „Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, bevor das Fahrzeug verlassen wird, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls erste Hilfe leisten.“ Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung. „Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden. Diese kontaktiert dann den zuständigen Jagdaufseher, der sich mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen“, informiert Harruk.
Ein angefahrenes, verletztes Tier sollte auf keinen Fall berührt werden. Es könnte nochmals zubeißen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes oder verletztes Wild darf auch nicht mitgenommen werden, auch nicht zum Tierarzt, denn ansonsten macht man sich der Wilderei strafbar, was mit Geld- oder Haftstrafen geahndet wird.


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