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OÖ/BEZIRK FREISTADT. Ein Fall für den Verfassungsgerichtshof wird die Anfang Juli in Kraft getretene Oö. Wolfsmanagement-Verordnung.

Die Wolfsverordnung wackelt. (Foto: AB Photography/Adobe Stock)
Die Wolfsverordnung wackelt. (Foto: AB Photography/Adobe Stock)

Die Verordnung ermöglicht, wie berichtet, die Entnahme von Problemwölfen als Ultima Ratio. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat nun eine von einer Umweltorganisation eingebrachte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet, wie es in einer Aussendung mitteilt.

In der Beschwerde werde die Verordnung ihrem gesamten Umfang nach als rechtswidrig angefochten. Begründet wird die Beschwerde im Wesentlichen damit, dass unter anderem der Wolf europaweit einen hohen Schutzstatus genießt und sich Österreich durch die Berner Konvention, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und das Washingtoner Artenschutzabkommen dazu verpflichtet hat, einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen und zu erhalten. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme von diesem Schutz lägen nicht vor.

LVwG nicht zuständig

„Das Landesverwaltungsgericht kam zum Ergebnis, dass die Beschwerde zuständigkeitshalber an den Verfassungsgerichtshof weiterzuleiten war“, wird mitgeteilt. Verwaltungsgerichte seien nicht zuständig. Die Beschwerde richte sich unmittelbar gegen die Verordnung und nicht gegen einen von der Behörde erlassenen Bescheid.

Vergrämung 2018 gekippt

2018 hatte das LVwG einen von der Landesregierung erlassenen Bescheid gekippt, der die Vergrämung von Wölfen mit Schreckschussmunition und Signalpatronen befristet bis Ende 2019 erlaubte. Antragsteller war damals die Marktgemeinde Liebenau, wo es vermehrt zu Begegnungen mit Wölfen gekommen war. Der WWF und andere Organisationen legten gegen diesen Bescheid erfolgreich Beschwerde ein. Mehr darüber auf www.tips.at/n/447605


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