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Urlaubsfahrt mit abgelaufenem Pickerl: oft Probleme im Ausland

Mag. Michaela Maurer, 06.07.2019 11:09

OÖ. Vier Monate hat man in Österreich nach Fälligkeit des Pickerls (§57a-Begutachtung) Zeit, die Überprüfung durchführen zu lassen. Was in Österreich erlaubt ist und eigentlich auch im Ausland akzeptiert werden müsste, ist nicht überall bekannt.

Bei Urlaubsfahrten mit dem Auto sollte man die Mitführpflichten im Ausland bedenken und ein gültiges "Pickerl" haben. Foto: Weihbold

„Wir haben immer wieder Anrufe von Mitgliedern, die im Ausland von der Polizei bestraft werden oder denen das Kennzeichen oder Dokumente abgenommen werden, weil das Pickerl als abgelaufen beurteilt wird. Dabei ist es innerhalb des in Österreich erlaubten Toleranzzeitraums“, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Sogar Mitgliederbeschwerden über die Verweigerung der Einreise liegen vereinzelt vor. „Das ist klar völkerrechtswidrig und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen. Grundsätzlich unterliegen die Begutachtung eines Fahrzeugs und eine eventuelle Bestrafung einzig dem Staat, in dem es zugelassen wurde“, sagt Letitzki.

Keine oder kürzere Toleranzfristen 

In Österreich gilt ein gesetzlicher Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung: Für Pkw (Klasse M1) beginnt dieser einen Monat vor und endet vier Monate nach Fälligkeit und richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. „In diesem Zeitraum darf weder eine Strafe verhängt werden noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen. Das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen“, informiert der ÖAMTC-Jurist. In vielen Ländern gibt es allerdings keine oder kürzere Toleranzfristen. Obwohl rechtlich nicht zulässig, haben österreichische Autofahrer insbesondere in Ungarn, Polen und Tschechien immer wieder Probleme. Der ÖAMTC empfiehlt daher, die Urlaubsfahrt nur mit einer gültigen Begutachtungsplakette anzutreten.

Weitere Mitführpflichten beachten 

„Um Probleme zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass die §57a-Begutachtungsplakette auch bei der Heimreise noch gilt beziehungsweise die Pickerl-Überprüfung rechtzeitig vor Abfahrt vorgenommen wird“, empfiehlt der ÖAMTC-Jurist. Außerdem sollte man an weitere Mitführpflichten, wie z. B. Verbandszeug, Warnwesten, sowie zur Sicherheit an die Grüne Versicherungskarte denken. Details dazu findet man online unter www.oeamtc.at/laenderinfo.


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