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BEZIRK FREISTADT. In arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten und in Insolvenzverfahren hat die Arbeiterkammer (AK) Freistadt mehr als 1,2 Millionen Euro an offenen Ansprüchen für ihre Mitglieder erstritten.

Verfallsfristen bei Arbeitsverträgen können zu Geldverlust führen. Foto: Wodicka
Verfallsfristen bei Arbeitsverträgen können zu Geldverlust führen. Foto: Wodicka
Im Bezirk wandten sich im Vorjahr 5518 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK. Dem Großteil der Anrufer konnte sofort geholfen werden, zu einem persönlichen Beratungsgespräch kamen 1406 Arbeitnehmer. Für ihre Mitglieder hat die AK insgesamt Zahlungen von 1.264.576 Euro erreicht. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 137.170 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Weitere 260.309 Euro wurden beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt. Zusätzlich wurden 2014 für Arbeitnehmer aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, 82.101 Euro durchgesetzt. Bei Sozialrechtsangelegenheiten ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Lehrling fiel um 6000 Euro Einem Bäckerlehrling aus dem Bezirk wurden Zuschläge nicht richtig bezahlt. Die junge Frau wandte sich nach der Lehrzeit an die AK, um ihre Ansprüche nachrechnen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass die Nachtzuschläge nicht korrekt bezahlt wurden. Nach Interventionen bekam die Bäckerin 820 Euro für die letzten vier Monate nachbezahlt. Allerdings fiel die Frau um über 6000 Euro zu wenig bezahlter Nachtzuschläge aufgrund der kurzen Verfallsfrist des Bäcker-Kollektivvertrags. Forderungen Die AK hat bereits 2014 eine Parlamentarische Bürgerinitiative für zwei Gesetzesänderungen gestartet: Erstens sollen kurze Verfallsfristen von unter drei Jahren abgeschafft werden, weil die Beschäftigten dadurch Unmengen an Geld verlieren. Zweitens wird gefordert, dass Arbeitnehmer vom Ergebnis einer Betriebsprüfung informiert werden, wenn eine Kontrolle durch die Gebietskrankenkasse oder das Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben. Diese Forderung wurde zum Teil erfüllt. Seit 2015 müssen die Arbeitnehmer informiert werden, wenn es einen Strafbescheid wegen Lohndumping gibt. Die AK verlangt darüber hinaus, dass die Beschäftigten verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben – nicht erst nach Ausstellung eines Strafbescheides.

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