AK Freistadt zieht Bilanz: 2016 mehr als 1,4 Millionen Euro für Arbeitnehmer erkämpft
BEZIRK FREISTADT. Mehr als 1,4 Millionen Euro hat die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Freistadt im Jahr 2016 für ihre Mitglieder erkämpft.

„Es gibt keine besonders schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern und Branchen, aber es treten immer wieder arbeits- und sozialrechtliche Probleme auf, bei denen wir unsere Mitglieder unterstützten müssen“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler. 5184 Frauen und Männer aus dem Bezirk suchten im Vorjahr den Rat der AK-Experten, überwiegend per Telefon oder Mail. Bei zahlreichen Arbeitsrechtsproblemen reicht Beratung jedoch nicht aus. Riegler: „Die AK interveniert bei den Arbeitgebern und wenn das nichts bewirkt, gehen wir vor Gericht, um den Arbeitnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen.“
Probleme nach Austritt
Hauptsächlich geht es dabei um Auffassungsunterschiede bei der Endabrechnung nach Auflösung von Dienstverhältnissen, um offene Entgelte und fristwidrige Kündigungen. Wird der Gerichtsweg im Sozialrecht beschritten, geht es vorwiegend um Pensionsansprüche (Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension) oder um Pflegegeld-Ansprüche. „Insgesamt ist es uns 2016 gelungen, Zahlungen in der Höhe von 1.403.624 Euro an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für unsere Mitglieder durchzusetzen“, berichtet Bezirkschef Riegler. Das muss aber nicht bedeuten, dass nach einem rechtsgültigen Urteil auch bezahlt wird. „Häufig kommen die Arbeitnehmer nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.“
Franz Molterer, stellvertretender Direktor der AK OÖ, ortet bei manchen Arbeitgeberbetrieben eine zunehmend „fantasievolle“ Auslegung von Recht. „Es ist dies keinesfalls eine Generalverurteilung, aber generell sind Betriebe ohne Betriebsrat besonders von Verstößen im Arbeits- und Sozialrecht betroffen“, sagt Molterer.
Recht nicht eingefordert
„Leider werden die Arbeitnehmer aus Sorge um ihren Arbeitsplatz immer zögerlicher, ihr Recht einzufordern“, weiß der AK-Direktor, dass seine Experten überwiegend nach Beendigung von Dienstverhältnissen in Aktion treten müssen. In OÖ hat die AK insgesamt fast 77 Millionen Euro erkämpft. Molterer: „Hinter diesen nüchternen Zahlen stehen oft menschliche Schicksale und Verzweiflung.“
Gehalt geschuldet
Aus dem Arbeitsrecht stammt das Beispiel einer jungen Freistädterin, die von ihrer Firma eineinhalb Monate kein Geld bekam. Auch Sonderzahlungen waren offen. Der zweimaligen fruchtlosen AK-Intervention folgte eine Klage, bei der ein Zahlungsbefehl erwirkt wurde. Der Arbeitgeber ignorierte auch diesen, weshalb die AK ein Exekutionsverfahren anstrengte. Letztendlich bekam die Angestellte 14 Monate nach der ersten AK-Intervention die ihr zustehende Zahlung in der Höhe von 3500 Euro.
Pension nicht anerkannt
Sozialrechtlich relevant war der Fall einer Angestellten aus dem Bezirk, die nach Krebs, Chemotherapie, mehreren Darmoperationen, einer schweren Unterleibserkrankung, einer Bandscheiben- und einer Hüftoperation sowie massiven Wirbelsäulenschäden die Berufsunfähigkeitspension beantragte. Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte ab. Die AK klagte in Rechtsvertretung der Frau beim Landesgericht. Was folgte, war ein gerichtlicher Vergleich. Die Frau konnte knapp ein Jahr danach in Berufsunfähigkeitspension gehen.


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