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BEZIRK FREISTADT. Für die Experten der Arbeiterkammer-Bezirksstelle gab es im vergangenen halben Jahr viel Arbeit. Sie erkämpften insgesamt fast eine Million Euro für Beschäftigte, die sich mit arbeits- bzw. sozialrechtlichen Problemen an die AK gewandt haben.

AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart
AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart

In den meisten Fällen ging es um falsche Abrechnungen oder ausstehende Zahlungen. Im ersten Halbjahr 2021 führten sie insgesamt 1.777 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen kamen 538 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch. In Summe erkämpfte die Arbeiterkammer in Freistadt 956.275 Euro für die Beschäftigten im Bezirk. „Beratungszahlen und -erfolge wie diese zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir unseren Mitgliedern direkt vor Ort helfen und ihnen die notwendige Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen bieten“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

„Besonders dreist“

„Ein Fall aus Freistadt zeigt, wie dreist Arbeitgeber oft schon mit jungen Arbeitnehmern umgehen“, heißt es von der AK. Vier Monate nach ihrer Einstellung erhielt eine junge Frau von ihrem Chef die Kündigung zum Ende des darauffolgenden Monats. Weil sie begründete Bedenken gegen die ausgesprochene Kündigunsfrist hatte, nahm sie die Kündigung lediglich mit dem Vermerk „zur Kenntnis genommen“ entgegen. Sie verweigerte dem Arbeitgeber zu Recht die Zustimmung zur Kündigung und demnach zur Einhaltung einer kürzeren Kündigungsfrist.

Eine Woche später erhielt die junge Frau abermals ein Dokument von ihrem Arbeitgeber. Dabei handelte es sich um einen neuerlichen Versuch des Arbeitgebers, sie frühzeitig ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen loszuwerden. Der Arbeitgeber schlug nun eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vor und drängte sie abermals zur Unterschrift. Auch diese unterschrieb die Frau nicht, sondern kennzeichnete sie als „entgegengenommen“ und retournierte sie an ihren Chef.

Am darauffolgenden Tag meldete sich die Frau ordnungsgemäß krank. Zehn Tage später, noch während ihres Krankenstandes, wurde sie allerdings vom Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse abgemeldet. Als Grund wurde eine einvernehmliche Auflösung genannt, der die junge Frau allerdings nie zugestimmt hatte.

Sie suchte Unterstützung bei der Arbeiterkammer und schilderte ihr Problem den Rechtsexperten der AK Freistadt. „Im Fall dieser jungen Arbeitnehmerin ging es nicht nur um eine fristwidrige Kündigung und eine rechtswidrige einvernehmliche Auflösung, sondern auch um eine Menge Geld, das ihr vom Arbeitgeber durch diese Vorgangsweise vorenthalten worden war“, so Klaus Riegler, Leiter der AK-Bezirksstelle Freistadt . Bei Einhaltung der gesetzlichen Kündigunsfrist hätte der Arbeitgeber noch für 1,5 Monate das volle Entgelt bezahlen müssen. Das wollte er sich offenbar ersparen. Außerdem fehlten die Endabrechnung und das Dienstzeugnis. Letztendlich erkämpfte die Arbeiterkammer vor Gericht 3.676 Euro und das fehlende Dienstzeugnis für die junge Arbeitnehmerin.


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