Einsprüche verzögern Baubeginn der S10 Rainbach Nord
RAINBACH. Die Einsprüche zum UVP-Bescheid im Bauprojekt S10 Rainbach Nord wurden diese Woche am Bundesverwaltungsgericht behandelt.

Das Verfahren gegen die zwei Einsprüche zum UVP-Bescheid im Bauprojekt S10 Rainbach Nord ging gestern, 15. Februar, vor dem Bundesverwaltungsgericht Wien über die Bühne.
Bei dieser mündlichen Verhandlung hatten alle Beteiligten die Gelegenheit, zu den Beschwerden und zum Verfahren Stellung zu nehmen. Vorab wurde ein Gutachten des Sachverständigen Ernst Moldaschl, Fachbereich Agrartechnik, zur Kenntnis und allfälligen Stellungnahme übermittelt.
Bürgermeister Lorenz enttäuscht
Es gab zwei Einsprüche, von denen einer, der von einem Mitglied der Bürgerliste eingebracht wurde, laut Experten nicht in der vorgeschriebenen Frist eingereicht wurde und keine Beachtung fand. Der zweite wurde im Auftrag eines Grundbesitzers von einer Rechtsanwaltskanzlei eingebracht, wobei der Anrainer seit Wochen mit der Asfinag über einen Rückzug seiner Einwendung verhandelt hatte und der Schnellstraßenbetreiber die Änderungen beim Wegenetz für seinen geplanten Geflügelbetrieb zusagte, wurde dennoch an der Beschwerde festgehalten.
Der Anrainer und frühere Fraktionsobmann der FPÖ befürchtet, seinen Betrieb nach der Errichtung der Schnellstraße nicht mehr in Vollerwerb betreiben zu können. Er kritisierte den Flächenbedarf eines Kreisverkehres und die Wegenetz-Führung. Ein Gutachten vom Sachverständigen Moldaschl entkräftete seine Befürchtungen. Der Baubescheid zu diesem Bauwerk wurde bereits erteilt. Bürgermeister Günter Lorenz zeigt sich zuversichtlich, dass das Urteil, das in rund drei Wochen erwartet wird, den UVP-Bescheid bestätigen wird.
„Meine Enttäuschung ist dennoch groß. Noch vor der Gemeinderatswahl im Herbst 2021 hatten alle Parteien und Gemeinderäte Einigkeit demonstriert und betont, von Einsprüchen Abstand zu nehmen, um nicht weitere Verzögerungen zu verursachen“, sagt Lorenz.
Vier Einsprüche beim Land OÖ
Anschließend fehlt nur mehr ein positiver Abschluss des Naturschutzrechtlichen Verfahrens beim Land OÖ, gegen das jedoch vier Einsprüche von Gemeinderäten der Bürgerliste und Anrainern eingebracht wurden.


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