Genehmigungen nach dem UVP-Gesetz für Weiterbau der S10 rechtskräftig
RAINBACH/LEOPOLDSCHLAG. Die von der OÖ. Landesregierung erteilte Genehmigung nach dem UVP-Gesetz (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung) für den Weiterbau der S10 ist rechtskräftig. „Dem geplanten Baubeginn der Schnellstraße in Rainbach steht nun nichts mehr im Wege“, sagt Bürgermeister Günter Lorenz.

Sämtliche Genehmigungen nach dem UVP-G für die Mühlviertler Schnellstraße S10 sind rechtskräftig. „Ich war gestern, Dienstag, gemeinsam mit Bürgermeisterin Anita Gstöttenmayr aus Leopoldschlag auf Baustellenbesuch an der tschechischen Autobahn D3 in Budweis, als ich darüber informiert wurde, dass an die Marktgemeinde Rainbach ein langersehntes Schreiben vom Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft gegangen ist: Sämtliche Genehmigungen nach dem UVP-Gesetz für die Mühlviertler Schnellstraße sind rechtskräftig“, so Rainbachs Bürgermeister Günter Lorenz.
Arbeitsgruppen angelaufen
„Die Planungen zum letzten Abschnitt der S10 Nord von Rainbach Nord nach Wullowitz sind bereits angelaufen. Beide Arbeitsgruppen, in Rainbach wie in Leopoldschlag haben ihre ersten Sitzungen abgehalten und somit ihre Arbeit aufgenommen“, berichtet Anita Gstöttenmayr.
Prüfung von Trassenoptimierungen
Da seit der ersten Trassenpräsentation einige Jahre vergangen sind, ist eine Evaluierung aller bisher untersuchten Varianten unter den aktuellen Planungsrandbedingungen (aktuelle Richtlinien, Normen, etc.) notwendig. Es wird eine Prüfung von Trassenoptimierungen im Zuge des Vorprojekts vollzogen. Für November ist die nächste Arbeitsgruppensitzung geplant, wo die aktuellen Verkehrsuntersuchungen und Erhebungen der aktuellen Verkehrszahlen vorliegen werden. „Besonders wichtig ist diese Variantenuntersuchung im Hinblick auf das Anschlussstellenkonzept. Die Halbanschlussstelle Kranklau soll auf mehrmaliger Forderung von der Marktgemeinde Rainbach als Vollanschluss ausgebaut werden“, unterstreicht Bgm. Lorenz.
Maßnahmen zum Schutz einer besonderen Schmetterlingsart
In weiteren Schritten erfolgen dann die Bestellung der Fachplaner und technischen Fachplaner sowie die Umweltfachplaner. Der Start der Planungen zum Vorprojekt wird im Herbst 2022 erfolgen. „In den kommenden Tagen wird mit vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und funktionserhaltende Maßnahmen wie die Umsiedelung des Wiesenknopf-Ameisenbläuling begonnen. Diese Auflage wurde im UVP-Verfahren zum Schutz dieser Schmetterlingsart erteilt“, berichtet Lorenz.
Bauausschreibungen
Nächste Schritte erfolgen im Bauprojekt Baulos 01 Tunnel Vierzehn. Hier wird die Veröffentlichung der Bauausschreibung im Dezember 2022 erfolgen. Im Bauprojekt Baulos 02 Rainbach wird die Veröffentlichung der Bauausschreibung im März 2023 sein. Baubeginn ist für September/Oktober 2023 vorgesehen und die Verkehrsfreigabe für den Abschnitt Freistadt Nord–Rainbach Nord im Frühjahr 2027.


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