Donnerstag 28. März 2024
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BEZIRK FREISTADT. „Das Jahr 2022 war ein außergewöhnliches und schwieriges. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die massiven Teuerungen verunsicherten und belasteten die Menschen wie selten zuvor. Damit nicht genug: Viele AK-Mitglieder waren mit arbeitsrechtlichen Verstößen und vorenthaltenen Pensions- oder Pflegegeldansprüchen konfrontiert“, sind sich Klaus Riegler, Leiter AK-Bezirksstelle Freistadt und AK-Präsident Andreas Stangl einig.

Klaus Riegler (l.), Leiter AK-Bezirksstelle Freistadt und Andreas Stangl, AK-Präsident (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart                                                               .)
Klaus Riegler (l.), Leiter AK-Bezirksstelle Freistadt und Andreas Stangl, AK-Präsident (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart .)

„Nichts beschäftigte die Arbeitnehmer im vergangenen Jahr so sehr wie die enorme Teuerungswelle. Viele fühlen sich von der Politik im Stich und mit ihren finanziellen Problemen alleine gelassen.“ Vier von zehn Beschäftigten kommen mit ihrem Einkommen kaum oder gar nicht mehr über die Runden, wie eine kürzlich durchgeführte IFES-Studie unter den oberösterreichischen Beschäftigten zeigte. Demnach müssen sich drei Viertel der Menschen in unserem Bundesland selbst immer stärker einschränken, um über die Runden zu kommen. Acht von zehn erwarten sich, dass die Landesregierung mehr gegen die Teuerung unternimmt.

Maßnahmen gefordert

Die Arbeiterkammer nahm die Verwerfungen auf dem Energie- und Lebensmittelmarkt zum Anlass, vehement bundes- und vor allem landespolitische Maßnahmen zur Eindämmung der Preissteigerungen einzufordern, wie etwa: die Umverteilung der Übergewinne des landeseigenen Energieversorgers, einen leichteren Zugang zur Wohnbeihilfe, eine spürbare Erhöhung des Heizkostenzuschusses oder einen Wärmepreisdeckel, wie es ihn im Burgenland bereits gibt.

Zwei neue finanzielle Dienstleistungen

Um den AK-Mitgliedern in dieser schwierigen Situation direkt und unkompliziert zu helfen, hat die AK zwei neue finanzielle Direktleistungen ins Leben gerufen: einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining in Höhe von 100 Euro für junge AK-Mitglieder, um sie in ihrer Mobilität zu unterstützen – dieses Angebot wurde bereits mehr als 1.100 Mal in Anspruch genommen. Und den AK-Schulbonus im Wert von 100 Euro für alle oberösterreichischen Volksschul-, Vorschul- und Sonderschulkinder.

Rat und Hilfe in der AK Freistadt

Insgesamt 28.050 AK-Mitglieder leben im Bezirk Freistadt. Viele von Ihnen schätzen und nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um die Themen Lohnsteuer, Konsumentenschutz oder Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Freistadt findet großen Anklang in der Bevölkerung. Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 4.866 Beratungen haben die AK-Experten im Jahr 2022 durchgeführt. Davon 3.616 telefonisch, 1.006 vor Ort in der Bezirksstelle und 244 schriftlich. „Vor allem Fragen rund um die Themen Entgelt, Invaliditätspension, Berufsunfähigkeit, Altersteilzeit, Vertragsauflösungen und Endabrechnungsdifferenzen werden von den Mitgliedern an uns herangetragen“, sagt Bezirksstellenleiter Klaus Riegler.

2022 wurden 995 Rechtsberatungen in der Bezirksstelle Freistadt durchgeführt. Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte – zum Beispiel gegen Arbeitgeber – einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. 109 Arbeitsrechtsfälle konnten die Juristen der AK Freistadt im Jahr 2022 abschließen. Diese teilen sich auf in 83 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der AK ausreichend war und 26 Rechtsvertretungen, bei denen die AK mit den Mitgliedern vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 312.023 Euro erkämpft. 182.425 Euro außergerichtlich und 129.598 Euro gerichtlich. Darüber hinaus wurden 85 Sozialrechtsfälle bearbeitet und im Zuge dessen 2.140.163 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Knapp 2,5 Millionen Euro hat die AK Freistadt für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen erkämpfen können. „Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist.“ Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst auf die Dezentralisierung ihrer Serviceleistungen. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen. 

Kein Unterschied, ob große oder kleine Beträge

In ihrem Engagement für die Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten keinen Unterschied zwischen großen oder kleinen Beträgen, die erkämpft werden. Zum Vergleich: Der „kleinste“ Erfolg in einem Arbeitsrechtfall betrug 140 Euro für eine Beschäftigte. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 42.396 Euro.

Ein Fall aus der Praxis: Unternehmen zahlte kein Entgelt mehr

Weil der Arbeitgeber kein Entgelt mehr gezahlt hat und Diäten offen waren, hatte ein Mitarbeiter aus dem Bezirk Freistadt das Unternehmen vorzeitig verlassen. Ein „berechtigter Austritt“, wie es im Arbeitsrecht heißt. Dieser ist in bestimmten Fällen möglich. Die AK-Experten raten unbedingt, sich in einem Beratungsgespräch vorab zu informieren. Obwohl dem Beschäftigten durch ein gerichtliches Urteil in der ersten Instanz die Zahlung der offenen Entgelte, der Kündigungsentschädigung und der Beendigungsansprüche zugesprochen wurde, zahlte der Dienstgeber die offenen Beträge nicht an den Arbeitnehmer aus. Da das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, war ein Exekutionsverfahren im Nachbarland notwendig. Die AK-Experten konnten für den Arbeitnehmer die Zahlung aller Ansprüche erreichen. Sie erkämpften in Summe 23.800 Euro für ihn.

Falsche Einstufung beim Pflegegeld: Ein typischer Fall aus dem Sozialrecht

Falsche Einstufungen beim Pflegegeld gehören zu den typischen Sozialrechtsfällen, mit denen die AK-Rechtsschützer betraut werden. So wandten sich Angehörige eines Pflegebedürftigen an die Experten der AK Bezirksstelle Freistadt, weil sie eine falsche Einstufung seitens der Pensionsversicherungsanstalt vermuteten. Pflegestufe drei mit 153 Stunden Pflegebedarf wurde von der PV festgelegt. Die AK konnte der Familie rasch helfen: Ein gerichtliches Sachverständigengutachten zeigte, dass die Person nicht nur um eine, sondern gar um zwei Pflegestufen zu niedrig eingestuft wurde. Demenz, keine selbstständige Geh- oder Stehfähigkeit, chronisches Hautekzem und weitere Krankheiten wurden diagnostiziert. Das Ergebnis des gerichtlichen Vergleiches: Pflegestufe fünf und 203 Stunden Pflegebedarf. Da es sich um eine gravierende Falscheinstufung handelte, konnten in Summe 12.000 Euro für den Pflegebedürftigen durch die AK erkämpft werden.

AK Oberösterreich

Hauptaufgaben der AK Oberösterreich sind und bleiben aber die Beratung und Vertretung ihrer Mitglieder im Arbeits- und Sozialrecht, die Lohnsteuerberatung und der Insolvenzrechtsschutz, der Konsumentenschutz und die Bildungsberatung. Mit der Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung wurde 2022 ein neues und zusätzliches Angebot geschaffen. Während die Beratungszahlen im Arbeits- und Sozialrecht annähernd jenen aus dem Jahr 2021 entsprachen, gab es im Konsumentenschutz einen Zuwachs um mehr als 5.000 Beratungen bzw. sieben Prozent. Das ist auf vermehrte Anfragen zu den Themen Energie und Wohnen zurückzuführen, etwa zu Strom- und Gaspreisen, Pelletspreisen, aber auch zum Pfusch beim Klimabonus.

Wenn die Beratung nicht ausreicht, übernimmt die AK Oberösterreich auch die Vertretung ihrer Mitglieder. Im vergangenen Jahr wurden von den Juristen der AK Oberösterreich rund 12.300 Rechtsakte bearbeitet. Die Zahl der neu aufgenommenen Akte ist im Vergleich zum Jahr zuvor um 22 Prozent gestiegen. Mehr als 7.800 Rechtsfälle konnte die AK für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie in Insolvenzverfahren gerichtlich oder außergerichtlich zu einem Abschluss bringen. Die Erfolgsquote lag im Arbeitsrecht bei knapp 80 Prozent. Die meisten Fälle betrafen Beschäftigte in der Arbeitskräfteüberlassung, im Gastgewerbe, Handel und im Transportwesen. Rund 83 Prozent von ihnen waren in Betrieben beschäftigt, in denen es keinen Betriebsrat gab. Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2022 für ihre Mitglieder 105,2 Millionen Euro erkämpfen. Der Bereich Sozialrecht macht mit 65,6 Millionen Euro den Großteil der erstrittenen Beträge aus, gefolgt vom Bereich Arbeitsrecht mit 19,4 Millionen Euro und von den Insolvenzsachen mit mehr als 17 Millionen Euro.

AK Freistadt - Serviceangebot

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 7:30 Uhr bis 16 Uhr, Freitag: 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Persönliche Beratung: Während der Öffnungszeiten, Terminvereinbarung unter Tel. 050/6906-4312

Telefonische Beratung: Während der Öffnungszeiten unter Tel. 050/6906-1 – aus ganz Oberösterreich

Bildungsberatung: Jeden zweiten Dienstag nach Terminvereinbarung unter Tel. 050/6906-4312

Kontakt: Zemannstraße 14, 4240 Freistadt

Tel: 050/6906-4312

E-Mail: freistadt@akooe.at

Homepage: ooe.arbeiterkammer.at/freistadt


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