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Das kann die neue Kapitalgesellschaftsform "FlexCo"

Tips Logo  Anzeige, 10.07.2024 08:50

FREISTADT/ LINZ. Die FlexCo ist eine neue Kapitalgesellschaftsform, die sowohl für Start-ups und ihre Gründer als auch für bestehende Unternehmen durch ihre Flexibilität neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.

Die Anwälte Stefan Piringer (l.) und  Oliver-Christoph Günther (Foto: Michael Königshofer)
Die Anwälte Stefan Piringer (l.) und Oliver-Christoph Günther (Foto: Michael Königshofer)

Vereinfacht gesagt ist die FlexCo eine Hybridform von GmbH und Aktiengesellschaft, sie vereint das Beste aus beiden Welten und bietet mehr Freiheit bei der Ausgestaltung als die bereits etablierten Kapitalgesellschaften. Grundsätzlich kommt das GmbH-Recht zur Anwendung, jedoch können zum Beispiel Anteile ohne Notariatsakt übertragen werden und eigene Anteile durch die Gesellschaft erworben und gehalten werden.

Kernstück der FlexCo sind die sogenannten Unternehmenswert-Anteile. Diese dürfen in Höhe von maximal 24,99 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden. Inhaber von Unternehmenswert-Anteilen nehmen am wirtschaftlichen Erfolg (Gewinn, Wertsteigerung), nicht aber an der Willensbildung der Gesellschaft teil. Die FlexCo bietet zahlreiche neue Möglichkeiten: So können zum Beispiel Mitarbeiter auf unkomplizierte Weise am Unternehmenserfolg partizipieren.

Mittels Unternehmenswert-Anteilen kann auch die nächste Generation am Unternehmen beteiligt werden. Ein durchdachter Einsatz der FlexCo kann somit ein grundlegender Baustein für den langfristigen Erfolg von Start-ups und Familienunternehmen gleichermaßen sein. „Wenn Sie als Unternehmer die Vorteile der FlexCo nutzen wollen, unterstützt LeitnerLaw Rechtsanwälte Sie gerne bei Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens“. laden die Rechtsanwälte MMag. Oliver-Christoph Günther und MMag. Dr. Stefan Piringer ein.

LeitnerLaw Rechtsanwälte
Edthaler Leitner-Bommer Schmieder & Partner Rechtsanwälte GmbH
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