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Gewinnfreibetrag – das Steuerzuckerl für Unternehmer

Tips Logo  Anzeige, 13.11.2024 08:00

FREISTADT. Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften mit betrieblichen Einkünften können vom Gewinnfreibetrag profitieren, um ihre Steuerlast zu senken. Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Steuerberaterin Melitta Kreisel (Foto: Paul Hamm)
Steuerberaterin Melitta Kreisel (Foto: Paul Hamm)

Für Gewinne bis 33.000 Euro gilt ab 2024 ein Grundfreibetrag von 15 Prozent, also können maximal 4.950 Euro geltend gemacht werden. Dieser Freibetrag wird automatisch gewährt, ohne dass Investitionen notwendig sind.

Bei Gewinnen über 33.000 Euro kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass in bestimmte Wirtschaftsgüter investiert wird, die eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben. Zu den förderfähigen Investitionen zählen unter anderem Maschinen, Gebäude, bestimmte Wertpapiere - jedoch keine Pkw oder gebrauchte Güter.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist gestaffelt und verringert sich mit steigender Höhe des Gewinnes. Maximal kann ein Gewinnfreibetrag von 46.400 Euro geltend gemacht werden.

Um die steuerlich optimale Höhe der Investitionen zu ermitteln, sollten Unternehmer rechtzeitig eine Prognoserechnung für 2024 durchführen. Auch Wertpapierkäufe sollten noch vor dem Jahreswechsel getätigt werden, um von den steuerlichen Vorteilen des Gewinnfreibetrags maximal zu profitieren.

„Erfahren Sie mehr über den Gewinnfreibetrag und weitere steuerliche Themen für Unternehmer bei unserer Veranstaltung 'Sattelfest ins neue Jahr – Steuerliche Tipps für 2025'“, lädt Steuerberaterin Melitta Kreisel ein.
Donnerstag, 28. November
von 16 bis 18.30 Uhr
LeitnerLeitner
Galgenau 51 (Free City)
4240 Freistadt

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