Gewinnfreibetrag – das Steuerzuckerl für Unternehmer
FREISTADT. Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften mit betrieblichen Einkünften können vom Gewinnfreibetrag profitieren, um ihre Steuerlast zu senken. Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Für Gewinne bis 33.000 Euro gilt ab 2024 ein Grundfreibetrag von 15 Prozent, also können maximal 4.950 Euro geltend gemacht werden. Dieser Freibetrag wird automatisch gewährt, ohne dass Investitionen notwendig sind.
Bei Gewinnen über 33.000 Euro kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass in bestimmte Wirtschaftsgüter investiert wird, die eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben. Zu den förderfähigen Investitionen zählen unter anderem Maschinen, Gebäude, bestimmte Wertpapiere - jedoch keine Pkw oder gebrauchte Güter.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist gestaffelt und verringert sich mit steigender Höhe des Gewinnes. Maximal kann ein Gewinnfreibetrag von 46.400 Euro geltend gemacht werden.
Um die steuerlich optimale Höhe der Investitionen zu ermitteln, sollten Unternehmer rechtzeitig eine Prognoserechnung für 2024 durchführen. Auch Wertpapierkäufe sollten noch vor dem Jahreswechsel getätigt werden, um von den steuerlichen Vorteilen des Gewinnfreibetrags maximal zu profitieren.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden