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GASPOLTSHOFEN. In der Nacht vom 29. auf 30. Dezember 2015 wurde die FF Gaspoltshofen zu einem Wohnhausbrand in die Feldgasse gerufen.

Fotos: LM Schoberleiter Martin, FF Gaspoltshofen
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Beim Eintreffen des ersten Einsatzfahrzeuges brannte bereits ein Holzanbau und der Dachstuhl der Garage lichterloh, weshalb zu den bereits duch den Alarmplan alarmierten Gemeindefeuerwehren Altenhof, Affnang, Höft und Hörbach auch die Feuerwehr Weibern zur Unterstüzung alarmiert wurde.

Vermutlich waren Feuerwerkskörper der Grund für den Brand. Ein 50-Jähriger und eine 46-Jährige feierten mit Freunden eine Geburtstagsparty. Gegen 21 Uhr zündeten sie mehrere Feuerwerkskörper und begaben sich anschließend wieder ins Haus. Etwa eine Stunde später bemerkte ein Partygast, dass ein an das Haus grenzendes Nebengebäude in Flammen stand. Glühende Feuerwerksteile dürften in eine Thujenhecke geraten sein und diese in Brand gesteckt haben. Die verständigte Feuerwehr konnte ein Übergreifen des Brandes auf das Wohnhaus verhindern und das Feuer löschen. Das Nebengebäude wurde stark, das Wohngebäude gering beschädigt. Von dort griff das Feuer auf das Nebengebäude über. Die Schadenshöhe ist noch unbekannt.

Im Laufe des Einsatzes wurden auch das Atemschutzfahrzeug Grieskirchen, Polizei und das Rote Kreuz an den Einsatzort gerufen.

Durch das rasche Eingreifen und den Außen- und Innenangriff mit mehreren C-Rohren konnte ein Übergreifen der Flammen auf das Wohnhaus verhindert werden. Die Wasserversorgung wurde duch einen Hydranten und über eine Zubringleitung vom Weinbach sichergestellt.

Nach dem „Brand aus“ mussten aus den Innenräumen des Garagentraktes noch einige Scheiterhaufen ausgeräumt werden, da durch den Brand die Holzdecke teilweise einbrach und der Verdacht bestand, dass sich in den Scheiterhaufen noch Glutnester befinden könnte. Dies konnte in weiterer Folge duch die Messungen mit der Wärmebildkamera ausgeschlossen werden.

In den Nachtstunden war noch eine Gruppe der FF Gaspoltshofen mit dem Rüst-Löschfahrzeug zur Brandwache vor Ort geblieben um das Restrisiko des Wiederaufflammens etwaiger versteckter Glutnester zu eliminieren.

Quelle: BFKDO GR


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