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Vor der Hochzeit: Was gilt es bei Eheverträgen alles zu beachten?

Daniel Schmidt, 26.02.2016 16:50

GMÜND. Das Thema Ehevertrag beschäftigt viele Pärchen, die eine Hochzeit planen. Tips bat den Gmünder Notar Bernhard Distlbacher, die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Notar Bernhard Distlbacher
Notar Bernhard Distlbacher

Tips: Für viele Verlobte gilt ein Ehevertrag als unromantisch – wann ist es grundsätzlich sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen?

Bernhard Distlbacher: Bei aller Romantik in der Hochzeitsvorbereitung sollte man sich auch darüber informieren, was die Eheschließung eigentlich rechtlich bedeutet, das heißt: Welche gesetzlichen Rechte und Pflichten übernehme ich mit meiner Unterschrift beim Standesamt? Und was passiert im Fall einer Scheidung? Bei einer notariellen Rechtsberatung werden diese Fragen beantwortet und dann für den Einzelfall die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages für jeden Ehepartner besprochen. Fallgruppen in der Praxis sind heute insbesondere Wiederverheiratete, Unternehmer, binationale Ehen und natürlich ungleiche Vermögens- verhältnisse vor der Eheschließung.

Tips: Was wird durch einen Ehevertrag geregelt bzw. nicht geregelt?

Distlbacher: Mit einem Ehevertrag werden die gesetzlichen Vorgaben zum Ehegüterrecht oder zu den Scheidungsfolgen individuell geändert. Regelungsinhalt sind daher insbesondere die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (Einrichtung, Auto, Ferienwohnung und eheliches Wohnhaus) und der ehelichen Ersparnisse (Sparbücher, Wertpapiere, Vorsorgewohnung), die wechselseitigen Unterhaltsansprüche sowie für die Dauer der Ehe das Erb- und Pflichtteilsrecht. Rechtlich unwirksam sind Vereinbarungen, die gegen zwingendes Recht verstoßen (beispielsweise der Verzicht auf eheliche Treue!) oder das Kindeswohl nicht berücksichtigen (wie Obsorgerecht und Kindesunterhalt).

Tips: Was beinhaltet ein typischer Ehevertrag?

Distlbacher: Typischerweise enthält ein Ehevertrag – zum bereits angeführten Regelungsinhalt – auch eine Dokumentation jener Vermögenswerte, welche in die Ehe mitgebracht oder während der Ehe durch Schenkung oder Erbe erworben wurden (Münzsammlungen, Schmuck, Kunst, antiquarische Möbel etc.) und daher nicht der Aufteilung unterliegen. Vereinbarungen zum ehelichen Wohnhaus oder allgemeine Unterhaltsverzichte sind möglich, unterliegen jedoch den Schranken der Sittenwidrigkeit und des richterlichen Vorbehalts.

Tips: Kann ein Ehevertrag jederzeit abgeschlossen werden?

Distlbacher: Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich. Erfolgt die Vertragsunterschrift vor Eheschließung, so wird der Ehevertrag aber erst mit Verehelichung rechtswirksam.

Tips: Wo kann dieser abgeschlossen werden und welche Unterlagen sind dazu erforderlich?

Distlbacher: Für die Frage, ob ein Ehevertrag im Einzelfall sinnvoll ist, sollte man die Beratung bei einem Notar seines Vertrauens in Anspruch nehmen, der gegebenenfalls auch den Ehevertrag in Form eines Notariatsaktes errichten kann. Besondere Unterlagen sind beim Erstgespräch nicht erforderlich.

Tips: Was sollte man sonst noch zu diesem Thema beachten?

Distlbacher: Besonderen Regelungsbedarf haben auch Personen, die in Lebensgemeinschaft leben (egal ob kinderlos, mit gemeinsamen Kindern oder als Patchworkfamilie), da hier für den Fall der Trennung überhaupt keine besonderen rechtlichen Regelungen bestehen. In sogenannten Partnerschaftsverträgen können beispielsweise Vereinbarungen zur Finanzierung des gemeinsamen Hausbaus oder zu Investitionen in das Wohnhaus des Partners getroffen werden.

Tips: Wie ist das Ihrer Erfahrung nach im Bezirk, wird hier bereits öfters auf einen Ehevertrag zurückgegriffen?

Distlbacher: In meiner notariellen Praxis sind Rechtsberatungen über die Ehe und Scheidungsfolgen sowie die Errichtung von Eheverträgen noch nicht besonders häufig. In vielen Fällen wird dieses Thema jedoch bei Schenkungen und Übergaben mitbehandelt.


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