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Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich: Klare Rahmenbedingungen für Bauern gefordert

Olivia Lentschig, 08.12.2019 09:00

NIEDERÖSTERREICH. Bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich standen die Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der derzeitige Vorschlag zum Mehrjährigen EU-Finanzrahmen, die Auswirkungen des Bio-Audits und Änderung der Biorichtlinien, Maßnahmen zur Klimaanpassung wie auch zu einer lückenlosen Herkunftskennzeichnung sowie das Glyphosat-Verbot im Mittelpunkt. 

(V.l.) Kammerdirektor Franz Raab, Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsidentin Theresia Meier, Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager, Leiterin der Abteilung Agrarrecht im Amt der NÖ Landesregierung Susanne Gyenge, Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsident Otto Auer Foto: LK NÖ

„Das Letzte, das unsere Landwirte brauchen, sind sich ständig ändernde Rahmenbedingungen, deren Hintergrund rein populistischer Natur ist. Unsere Bäuerinnen und Bauern können sich auf die Landwirtschaftskammer verlassen. Genauso müssen sie sich auf rechtliche Gegebenheiten verlassen können“, so Johannes Schmuckenschlager.

Die Landwirtschaftskammer kämpft dafür, dass möglichst rasch klare Bedingungen für die Zukunft der Bäuerinnen und Bauern in Europa und in der Folge national fixiert werden. Ziel der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen muss sein, die EU von der Notwendigkeit einer entsprechenden Abgeltung der erbrachten Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern zu überzeugen. „Derzeit sieht der Vorschlag zur Dotierung der Gemeinsamen Agrarpolitik ein Minus vor. Das ist für einen so wichtigen Bereich wie die Land- und Forstwirtschaft absolut inakzeptabel. Sollten die Mittel in vorgeschlagenem Ausmaß gekürzt werden, so fordern wir die künftige Bundesregierung dazu auf, die fehlenden Gelder national auszugleichen“, findet Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, klare Worte.

Glyphosat-Verbot bedarf ordnungsgemäßer Notifizierung

Das nationale Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat droht mit 1.1.2020 in Kraft zu treten. Die EU Kommission, die das Glyphosat-Verbot vor einigen Monaten noch als EU-rechtswidrig erklärt hatte, hat im Notifizierungsverfahren von ihrer Einspruchsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Grund dafür ist, dass der Notifizierungsprozess von Österreich nicht korrekt eingeleitet wurde. Aufgrund dessen erfolgte seitens der EU keine inhaltliche und fachliche Prüfung mehr. „Als Landwirtschaftskammer erwarten wir, dass vor einem allfälligen Inkrafttreten des Gesetzes eine ordnungsgemäße Notifizierung auf europäischer Ebene erfolgt. Die Übergangsregierung wird aufgefordert, diesen Prozess umgehend einzuleiten“, sagt Schmuckenschlager, zumal das nationale Verbot auf populistischem Kalkül beruht und jeglicher fachlichen und sachlichen Grundlage entbehrt.

Lückenlose Herkunftskennzeichnung nützt allen

Regionale Lebensmittel und Rohstoffe werden nach höchsten Qualitäts-, Tierwohl- und Umweltstandards produziert, das gibt Sicherheit und das schätzen auch die Konsumenten. Allerdings fehlen im Handel und im Außer-Haus-Verzehr überwiegend klare Herkunftsangaben. Dies führt zur Schwächung der heimischen Landwirte in der Lebensmittelkette, zu Verlusten regionaler Wertschöpfung und zur Irreführung der Konsumenten. „Nur eine nachvollziehbare Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel und Rohstoffe schafft eine klare Entscheidungsgrundlage und damit Sicherheit und Mehrwert für die Konsumenten und unsere Bäuerinnen und Bauern. Wir fordern daher eine lückenlose und klar nachvollziehbare Kennzeichnung der Produkte“, so Schmuckenschlager.

Maßnahmenpaket zur Klimaanpassung etablieren

Die klimatischen Veränderungen fordern von den heimischen Bäuerinnen und Bauern mehr Anpassungsvermögen als von jeder anderen gesellschaftlichen Gruppe. Mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel sind sie unmittelbar von sich ändernden Niederschlagsmengen, Temperaturverschiebungen und Katastrophenereignissen betroffen. Um das heimische Produktionsniveau und die Ernährungs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bedarf es daher eines entsprechenden Maßnahmenpakets. „Wichtigstes Element ist die Erstellung eines Klimaanpassungsplans mit maßgeschneiderten Antworten hinsichtlich einer klimafitten Bewirtschaftung in allen Regionen und Sparten. Wir müssen die negativen Auswirkungen des Klimawandels abfedern, damit wir Versorgungssicherheit garantieren können. Hier erwarten wir auch von der Öffentlichkeit ein klares Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft“, sagt Schmuckenschlager.

Vorgehensweise bei Bio-Audit ist inakzeptabel

Die EU Kommission kritisierte im Rahmen des Bio-Audits die österreichische Auslegung der EU-Bio-Richtlinie, insbesondere angewendete Ausnahmeregelungen. Dadurch werden Anpassungen in Österreich notwendig sein. Das stellt die Bio-Landwirtschaft, vor allem im Bereich der Tierhaltung, vor erhebliche Herausforderungen. Schmuckenschlager hält ganz klar fest, „dass sich die heimischen Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern korrekt verhalten und nach gültigem österreichischen Gesetz gehandelt haben.“ Die Änderungen wurden den betroffenen Betrieben viel zu kurzfristig mitgeteilt. Daher sind diese Betriebe bei den Umstellungsmaßnahmen zu unterstützen und ein sanktionsloser Ausstieg aus Bio zu ermöglichen.


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