OGH-Entscheid: 20 statt 18 Jahre im Fall der toten Gmundner Tanzschulbesitzerin
GMUNDEN/WIEN. Weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der 40-jährige Angeklagte selbst gegen das Urteil der vorangegangenen Instanz Einspruch erhoben hatten, wurde der Fall rund um den tragischen Tod einer Gmundner Tanzschulbesitzerin vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt. Wegen der besonderen Schwere der Tat, die „triebbedingt und spontan“ ausgeführt worden sei, erhöhte OGH-Richter Michael Danek das Strafmaß auf 20 Jahre.

Die Tanzschulbesitzerin Ingrid Scherrer hatte im Juli 2013 die Feier eines Tennisvereins gemeinsam mit dem Angeklagten verlassen. Zwei Tage später wurde sie halb nackt, schwer verletzt und bewusstlos in ihrem Garten aufgefunden. Die Frau starb an einem Schädel-Hirn-Trauma, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben. Der Mann wurde wenig später festgenommen. Er gab stets an, mit der Frau einvernehmlichen Sex gehabt zu haben, die tödlichen Verletzungen habe er ihr aber nicht zugefügt. Laut Gerichtsmedizin stammen die Kopfverletzungen der Frau von brachialer Gewalteinwirkung, ein weiteres Gutachten hielt aber auch einen Sturz ohne Fremdverschulden für möglich. In einem dritten, von der Staatsanwaltschaft beantragten Gutachten wurde schließlich ein „wesentlich beschleunigter Sturz“ als Ursache genannt. Der Angeklagte wurde daraufhin vor dem Landesgericht Wels wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und Mordversuch angeklagt und - vor rund einem Jahr - zu 18 Jahren verurteilt. Die Verteidigung berief gegen das Urteil, da sie beim Gutachter der Staatsanwaltschaft den Anschein der Befangenheit ortete: Die beigezogenen Sachverständigen seien schon beim Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig gewesen. Das OGH gab dieser Berufung nicht statt, da dies nicht gegen die Neutralität der Gutachter spreche. „Besonders brutal und triebbedingt“Dem Einspruch der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls gegen das Urteil berufen hatte, wurde hingegen stattgegeben. In seinem neuen Urteil erhöhte der Senat das Strafmaß für den Verurteilten auf 20 Jahre, da die Tat besonders brutal begangen wurde. Zudem habe es der Verurteilte 40 Stunden lang unterlassen, Ingrid Scherrer ärztliche Hilfe zukommen zu lassen. Lebenslang sei nur deshalb nicht verhängt worden, weil die Tat nicht geplant, sondern „triebbedingt und spontan“ geschehen sei. Der Verurteilte, der vor dem OGH seine Unschuld beteuert hatte, rang bei der Urteilsverküdigung mit Tränen. Das Urteil des OGH ist rechtskräftig. Der Anwalt des Verurteilten kündigte an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit dem Fall zu befassen.


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