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Keine Rot-Weiß-Rot-Card, aber hohe Kosten für Familie Gergis

Daniela Toth, 25.12.2016 13:41

GMUNDEN. Über 40.000 Euro investierte der Gmundner Bassem Gergis in die Gründung eines Lokals und in das Anmieten einer Wohnung. Gemeinsam mit seiner Schwester Maibel, die in Ägypten als Köchin arbeitet, wollte er ein ägyptisches Restaurant betreiben. Doch nun erhält er keine Rot-Weiß-Rot-Card für sie.

Bassem Gergis mit einem Teil der vorgelegten Unterlagen und dem negativen AMS-Bescheid.
Bassem Gergis mit einem Teil der vorgelegten Unterlagen und dem negativen AMS-Bescheid.

Die Rot-Weiß-Rot-Card (RWR-Card) berechtigt zur auf ein Jahr befristeten „Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.“ Ziel ist es, qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht EU-Ländern und ihren Familien den Zuzug zu ermöglichen. Bassem Gergis sah darin eine Möglichkeit, seine Schwester nach Österreich zu holen, und gemeinsam ein Unternehmen zu führen.

Eigens ein Lokal eröffnet

Er reichte alle Zeugnisse bei der Bezirkshauptmannschaft ein – vom Arbeitszeugnis bis zum Mietvertrag für die eigens angemietete Wohnung. Gleichzeitig schuf er auch eine Arbeitsstelle für seine Schwester – im Restaurant San Marino, das der Österreicher eigentlich als ägyptisches Speiselokal führen möchte: „Das wäre sicher eine Marktlücke. Derzeit habe ich aber keine Köchin, die ägyptisch kochen kann.“

„Ausbildungsadäquate Berufserfahrung“ fehlte

Dann kam die böse Überraschung: Das AMS wies den Antrag auf Erteilung einer RWR-Card ab, weil die notwendige Mindestpunkteanzahl nicht erreicht wurde. Beim AMS Linz, das den Bescheid ausgestellt hat, weist man darauf hin, dass laut Informationsseite des Innenministeriums eine fachspezifische Ausbildung notwendig sei und nur eine „ausbildungsadäquate Berufserfahrung“ angerechnet werden könne. Ausnahmen gebe es nur bei Musikern oder Profisportlern. Gergis´ Schwester hat zwar neun Jahre in diesem Beruf gearbeitet, ist aber keine ausgebildete Köchin. Ihre Berufserfahrung und Ausbildung können daher nicht angerechnet werden.

„Großer Schaden durch schlechte Information“

„Ich habe mich am Anfang genau informiert“, ist Bassem Gergis verärgert. Er habe auf der Bezirkshauptmannschaft, wo der Antrag eingereicht werden muss, schriftlich die Auskunft bekommen, dass „alle Praxisnachweise sowie Diplome bezüglich Arbeit oder Schule“ abzugeben seien. „Also: Praxis oder Schule - niemand hat gesagt, dass sie beides braucht. Ich hätte sonst nie so viel Geld ausgegeben“, so Gergis.

Der handschriftliche Vermerk des Mitarbeiters auf einem Infoblatt sei als Hinweis zu sehen, welche Unterlagen beizubringen seien, keinesfalls als Bestätigung, dass dann „alles glatt geht“, erklärt dazu Bezirkshauptmann Alois Lanz. Die Zuerkennung der RWR-Card erfolge durch das AMS aufgrund vorgegebener Kriterien. Einflussmöglichkeiten bestünden hier nicht. Er könne nur jedem raten, sich frühzeitig umfassend zu informieren, so Lanz.

Infostellen zur Rot-Weiß-Rot-Card

Möglichkeiten dazu gibt es beim „Zentrum für Migrantinnen migrare“, das jeden Freitag von 8 bis 12 Uhr eine kostenlose Sprechstunde in Gmunden anbietet (Arbeiterkammer, Herakhstraße 15b). Auch die Mitarbeiter des „AusländerInnen Fachzentrums“ des AMS in Linz stehen - nach Terminvereinbarung - auch vor Einreichung eines Antrages für Gespräche zur Verfügung. Unternehmer können sich auch beim Service Center der Wirtschaftskammer informieren (05/90909).

Bassem Gergis hingegen hofft darauf, dass sich doch noch alles zum Guten wendet, hat aber das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird: „Viele Menschen kommen einfach nach Österreich, ohne Papiere. Ich habe für meine Schwester alles nach den Gesetzen gemacht, und jetzt hilft mir keiner.“


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