Im Bezirk Gmunden hat die Ausreisetestpflicht begonnen
BEZIRK GMUNDEN. Mit 30. Oktober 0 Uhr früh trat im Bezirk Gmunden eine Ausreisetestpflicht in Kraft. Bei der Ausreise aus dem Bezirk muss seither ein negativer Corona-Test mitgeführt werden, es sei denn, man ist geimpft oder genesen. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig durch die Exekutive.
Der Bezirk Gmunden erfüllt derzeit die laut dem Hochinzidenzerlass des Bundes geltenden Kriterien, weshalb mit 30. Oktober, 0 Uhr früh, die Ausreisetestpflicht schlagend wurde. Die Maßnahme ist nicht zeitlich befristet, sie gilt, bis die Kriterien nicht mehr zutreffen (->zum Tips-Bericht: Ausreisekontrollen für den Bezirk Gmunden ab 30. Oktober).
Stichprobenartige Kontrollen
Exekutivkräfte von Polizei und Bundesheer überprüfen bereits strichprobenartig an den Bezirksgrenzen bzw. bei Reisen mit der Bahn das Mitführen eines entsprechenden Corona-Tests (negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden) bzw. eines Impf- oder Genesungsnachweises (->zur Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden).
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