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Hotel in Hallstatt gestoppt: Gericht schützt Welterbe-Landschaft

Thomas Leitner, 13.05.2026 10:33

HALLSTATT. Ein geplanter Hotelbau am Seeufer scheitert vor Gericht. Die sensible Landschaft in Hallstatt wiegt schwerer als Tourismuspläne.

Hallstatt im Salzkammergut (Foto: Tom Leitner)
Hallstatt im Salzkammergut (Foto: Tom Leitner)

Ein großes Hotelprojekt in Hallstatt ist vorerst vom Tisch. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Beschwerde einer Projektgesellschaft abgewiesen und damit die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden bestätigt. Diese hatte die naturschutzrechtliche Bewilligung für ein Hotel in der Seeuferschutzzone verweigert.

Sechs Geschoße am Wiesenhang

Geplant waren nicht nur ein Hotelbau, sondern auch die Revitalisierung des denkmalgeschützten Amtshauses der Salinen sowie Schutzmaßnahmen gegen Felssturz, Hochwasser und Lawinen. Die Projektgesellschaft argumentierte, das Vorhaben füge sich gut in die Umgebung ein. Außerdem seien touristische und lokale Interessen zu wenig berücksichtigt worden.

Das Gericht sah das anders. Zwar würde das Projekt laut Entscheidung den Naturhaushalt nicht wesentlich schädigen. Der zu rodende Bereich habe nur geringe naturschutzfachliche Wertigkeit, auch Ausgleichsmaßnahmen seien vorgesehen gewesen.

Landschaftsbild gibt den Ausschlag

Entscheidend war aber das Landschaftsbild. Das Gericht betont die hohe Sensibilität der Uferlinie von Hallstatt mit ihrer typischen kleinteiligen Bebauung sowie der einzigartigen Berg- und Seelandschaft. Ein bisher unbebauter Wiesenhang wäre durch ein Hotel mit sechs oberirdischen Geschoßen ersetzt worden – weithin sichtbar und deutlich abweichend von der bestehenden Struktur.

Zwar erkennt das Gericht öffentliche Interessen wie Tourismusförderung, regionale Wertschöpfung und ganzjährige Arbeitsplätze an. Auch Hallstatts Problem mit vielen Tagesgästen, aber vergleichsweise wenigen Nächtigungen, wurde berücksichtigt.

Doch am Ende überwog der Schutz der UNESCO-Welterberegion Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut. Diesem öffentlichen Interesse komme „überragendes Gewicht“ zu. Ein kleiner dimensioniertes Projekt kann laut Gericht aber erneut eingereicht werden.


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