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Ermittlungen nach Anzeige rund um "Orther Stube"-Vermietung

Daniela Toth, 15.03.2019 13:31

GMUNDEN. Mit einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Untreue ist Gmundens Bürgermeister Stefan Krapf (VP) derzeit konfrontiert. Hintergrund ist die Pachtvergabe für die Orther Stube vor etwas mehr als einem Jahr.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt rund um die Vergabe der Orther Stube.    Foto: Tóth
Die Staatsanwaltschaft ermittelt rund um die Vergabe der Orther Stube. Foto: Tóth

Auslöser der Ermittlungen ist ein Schreiben, das der Grüne Gemeinderat Josef Sperrer – er ist Obmann des Prüfungsausschusses im Gmundner Gemeinderat – an die Staatsanwaltschaft Wels gerichtet hat. In diesem bittet er um eine Bewertung der Sachlage rund um die Vergabe des Lokals Orther Stube. Er glaubt, der Bürgermeister könnte sich des Amtsmissbrauchs, der Untreue und der Amtsanmaßung schuldig gemacht haben.

Bei der Entscheidung zur Pachtvergabe seien der Gemeinderat sowie der Liegenschaftsausschuss – obwohl eigentlich zuständig – nicht einbezogen worden, kritisiert Sperrer. Der Beschluss zur Vergabe der Orther Stube wurde nach einem nur mit VP-Mitgliedern besetzten Hearing getroffen, der nötige Beschluss im Ausschuss fiel erst im Nachhinein. Der Bürgermeister, so der Vorwurf, habe die Entscheidung an sich gezogen.

Zudem habe Krapf die Stadt durch ein Negieren lukrativerer Angebote und die Vergabe an die jetzigen Betreiber des Restaurants Orther Stube um 35.000 Euro geschädigt. Sperrer argumentiert, dass der Vormieter sich mit dem Zweitbieter über eine Pauschalablöse von 100.000 Euro geeinigt hätte. Die Stadt vergab die Pacht an zwei ortsansässige Unternehmer, die eine geringere Ablöse zahlen wollten, die Stadt habe daraufhin 35.000 Euro als Ablöse für „Inventar“ und „durchgeführte Umbauten“ draufgelegt.

Angebot im Nachhinein

Diesem Vorwurf kontert der Bürgermeister mit einer chronologischen Aufschlüsselung. Er habe den Vormieter nachweislich am 23. 1. 2018 davon informiert, dass das Bewerber-Hearing zugunsten der jetzigen Mieter ausgegangen sei. Erst zwei Tage später unterzeichnete der Vormieter mit dem nicht zum Zug gekommenen Interessenten einen „Kaufvertrag und Ablösevereinbarung“, wonach dieser an ihn netto 78.000 Euro bezahlen würde.

Das sei ein nachträglicher Versuch, Stadt und Bürgermeister unter Druck zu setzen und das Hearing-Ergebnis auszuhebeln, so Krapfs Rechtsanwalt Christoph Mizelli.

Die Ablöse von 35.000 Euro sei zudem bereits im Oktober 2017 vom Finanzausschuss beschlossen worden – und nicht als Ausgleich für ein niedrigeres Ablöseangebot der heutigen Pächter.Er sehe kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Bürgermeisters und gehe von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens aus, so Mizelli.

„Verwundert und enttäuscht“

Bürgermeister Stefan Krapf betont, dass er die Suche nach einem neuen Mieter nach heutigem Erkenntnisstand anders abwickeln würde. Er zeigt sich jedoch „verwundert und enttäuscht“ von der Anzeige Sperrers: Erst im Dezember erklärten mehrere Juristen im Rechtsausschuss der Stadt, dass „kein strafrechtlich relevanter Tatbestand angenommen werden kann“.

Entsprechend habe auch der Staatsanwalt zwei der Vorwürfe sofort verworfen. In Sachen Untreue erteilte er Kriminalisten einen Ermittlungsauftrag mit mehreren Zeugeneinvernahmen. Ob es zu einer Anklage kommt, ist noch offen.

Gegenklage steht im Raum

Krapf sieht die Anzeige als „schweres politisches Foul“ und droht Sperrer seinerseits mit einer Gegenklage wegen Verleumdung und Kreditschädigung: Der Grüne schreibe in seinem Bericht an die Staatsanwaltschaft nicht von einem „Verdacht“, sonder stelle den Amtsmissbrauch, die Untreue und die Amtsanmaßung als „Tatbestände“ dar.

„Habe Pflicht zur Anzeige“

Josef Sperrer sieht sich hingegen in der Pflicht zur Anzeige: „Der Prüfungsausschuss ist ein meldungspflichtiges Organ. Hätte ich das nicht gemacht, hätte ich mich strafbar gemacht“, so der Grüne Gemeinderat. Die Ansicht des Rechtsausschusses sei nicht einstimmig gewesen, weshalb er die Frage der Staatsanwaltschaft übergeben habe. „Und offenbar wurde auch einer der Vorwürfe aufgegriffen“, so Sperrer.

Er stehe zu seinem Vorgehen: „Ich hätte das jederzeit auch anonym machen können.“ Nun entscheide die Staatsanwaltschaft: „Wenn nichts dran ist, ist alles ok, sonst erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.“


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