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Steinmaurer fordert Gerechtigkeit im Stromkostenzuschussgesetz

Daniela Toth, 15.02.2023 10:26

GRÜNAU/WIEN. Der FPÖ-Bundesrat und Bezirksparteiobmann Markus Steinmaurer bringt in der Bundesratsdebatte am Donnerstag, 16. Februar, einen Entschließungsantrag ein. Das Thema lautet „Gerechtigkeit im Stromkostenzschussgesetz herstellen!“ Er hofft auf eine einstimmige Annahme des Antrags.

BR Markus Steinmaurer (Foto: FPÖ)
BR Markus Steinmaurer (Foto: FPÖ)

Hintergrund des Entschließungsantrages ist die Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) erlassen und das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G geändert werden.

Das Gesetz betreibe „mit enormer Verspätung Symptombekämpfung“ und schließe viele Mieter, Heimbewohner und andere vom Bezug des Stromkostenzuschusses aus, so Bundesrat Markus Steinmaurer in der Begründung für seinen Antrag. Auch Personen, die keinen auf ihren Nahmen lautenden Stromliefervertrag haben oder gemeinsam mit anderen Haushalten über einen gemeinsamen Zählpunkt laufen, zählen zu diesem Personenkreis. Zudem würde die Deckelung für die Stützung des Strompreises Menschen mit Behinderung benachteiligen, die oft auf eine stromintensive technische Assistenz benötigen sowie Haushalte, die die Wärmeversorgung auf Energiepumpen umgestellt haben, argumentiert Steinmaurer.

Der Entschließungsantrag im Wortlaut:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs-vorlage zuzuleiten, die die Umsetzung insbesondere nachstehender Forderungen sicherstellt:

  • Stromkostenzuschuss auch für Haushalte, die über keinen gesonderten Stromlieferungsvertrag verfügen, aber dennoch die Stromkosten des Haushalts zu tragen haben. 
  • Erhöhung des Grundkontingents gemäß Stromkostenzuschussgesetz für Menschen mit Behinderung, die auf stromintensive technische Assistenz angewiesen sind  
  • Besondere Berücksichtigung von Haushalten mit Wärmepumpen im Stromkostenzuschussgesetz“

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