Etappensieg im Grundwasserprozess in Ohlsdorf
OHLSDORF. Anfang 2014 wurde in der Ohlsdorfer Wasserversorgung ein modriger Geruch festgestellt. Die Ursache waren illegale Ablagerungen von Pestiziden. In einem Urteil erging nun, dass die Entsorgungsfirma für die Schäden haftet.

2014 wurden illegale Ablagerungen von Pestiziden in einer Ohlsdorfer Baurestmassendeponie als Ursache für eine Grundwasserverunreinigung eruiert. Mit der Entsorgung dieser flüssigen Abfälle aus der Pflanzenschutzmittelproduktion war ein Pinsdorfer Entsorgungsbetrieb beauftragt gewesen. Eine strafrechtliche Verantwortung wurde zunächst nicht festgestellt. Nun gab es ein neuerliches Urteil im Zivilrechtsprozess vom Landesgericht Wels, das besagt, dass die Entsorgungsfirma mit dem damaligen Geschäftsführer für die Schäden haftet. Der Gemeinde wurden im Urteil 632.870,35 Euro zuzüglich Zinsen und Prozesskosten zugesprochen. Bürgermeisterin Inés Mirlacher freut sich über das Urteil: „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es doch ein wichtiges Zeichen dafür, dass man unsere Umwelt nicht mutwillig vergiften darf und damit die Gesundheit von Menschen auf das Spiel setzt.“


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