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GMUNDEN. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung zweier Verordnungen der Stadt Gmunden gestellt. Im Fokus steht die flächendeckende 40 km/h-Beschränkung im Ortsgebiet – mit Ausnahme der Landesstraßen – sowie die rechtliche Festlegung der Ortsgrenzen. Beide Verordnungen seien nach Einschätzung des Gerichts gesetzwidrig.

Der 40er in Gmunden könnte fallen. (Foto: privat)
Der 40er in Gmunden könnte fallen. (Foto: privat)

Der Fall nahm seinen Ausgang in einem Einspruch gegen eine Strafe wegen Überschreitens des Tempolimits im Stadtgebiet. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass von 29 Ortstafeln nur 10 durch gültige Verordnungen gedeckt sind. Fünf weitere Tafeln seien falsch positioniert. Auch die Zusatztafel „ausgenommen Landesstraßen“ wurde kritisiert, da sie laut Gericht nicht klar und rechtzeitig verständlich angebracht sei.

Politische Kritik an Umsetzung

Gemeinderat Philipp Wiatschka bezeichnet die Einführung des Tempolimits als „nicht stimmig“ und kritisiert die vielen ausgestellten Strafen. FPÖ-Gemeinderätin Dina Fritz sieht in der aus ihrer Sicht gesetzwidrigen Praxis einen „Skandal“. Für bereits bezahlte Strafen sei laut Wiatschka keine Rückerstattung möglich. Ob der Verfassungsgerichtshof die beantragte Aufhebung beschließt, bleibt abzuwarten.

 


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hermann ?.
hermann ?.
30.07.2025 22:46

Sinnvolle Maßnahme!

Gmunden ist dicht bediedelt, hat viele enge Straßen und daher ist Tempo 40 durchaus gerechtfertigt. Es sollten auch andere Gemeinden diesem Beispiel folgen - falls nötig wäre eine entsprechend klare Gesetzesänderung sinnvoll. Was anzukreiden ist, dass viel zu wenig diese maximale Geschwindigkeit auch kontrolliert wird.


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