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GMUNDEN. Im Streit um das geplante Städtebauvorhaben „Seeviertel in Gmunden“ befasst sich nun der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage, ob für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Umweltorganisation Alliance For Nature hat außerordentliche Revision gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes erhoben.

Alliance for Nature-Anwalt Piotr Pyka (links) (Foto: Alliance for Nature)
Alliance for Nature-Anwalt Piotr Pyka (links) (Foto: Alliance for Nature)

Mit Erkenntnis vom Donnerstag, 15. Jänner, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Alliance For Nature gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom Dienstag, 18. März 2025, als unbegründet ab. Darin war festgestellt worden, dass für das Vorhaben „Seeviertel in Gmunden“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 durchzuführen ist. Zugleich erklärte das Gericht eine Revision für nicht zulässig.

Alliance For Nature brachte daraufhin eine außerordentliche Revision ein. Mit einem aktuellen Schreiben des Bundesverwaltungsgerichtes wurde mitgeteilt, dass die Revision nun dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde. Damit wird sich das Höchstgericht mit der Causa befassen.

Vergleich mit Heumarkt-Verfahren

Die Umweltorganisation verweist in ihrer Argumentation auf ein weiteres Erkenntnis derselben Richterin vom Freitag, 31. Jänner. In diesem Verfahren zum umstrittenen Städtebauprojekt Heumarkt in Wien wurde ausgesprochen, dass sehr wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Für Alliance For Nature stellt sich daher die Frage, ob im Fall des Seeviertels mit unterschiedlichen Maßstäben entschieden wurde.

Beide Projekte betreffen aus Sicht der Organisation sensible Gebiete. Das Heumarkt-Projekt liegt im Unesco Welterbegebiet Historisches Zentrum von Wien, das Seeviertel im ufernahen Bereich des Traunsees. Dieser Bereich gilt als Auswahlkriterium der europäischen Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, ist jedoch im österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 nicht ausdrücklich enthalten. In diesem Zusammenhang läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen die Republik Österreich.

Kritik am Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Alliance For Nature kritisiert seit Jahren, dass das österreichische Gesetz nicht unionsrechtskonform sei. „Da das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz immer noch nicht dem Unionsrecht entspricht, wenden wir in derartigen Angelegenheiten die europäische UVP-Richtlinie an. Unionsrecht hat schließlich Vorrang gegenüber nationalem Recht“, erklärt Generalsekretär Christian Schuhböck.

Rechtsanwalt Piotr Pyka, der die Organisation vor dem Bundesverwaltungsgericht und nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof vertritt, ergänzt: „Das Projekt ‚Seeviertel Gmunden‘ ist ein klarer Fall für den EuGH: Für derartige Bauprojekte fehlt nämlich im UVP-G 2000 – ähnlich wie vor Jahren für das Projekt ‚Heumarkt‘ der Fall – ein entsprechender Tatbestand, obwohl sie erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Genau darin zeigt sich die unzureichende Umsetzung der UVP-Richtlinie in Österreich. Dies wurde in der Revision sehr detailliert begründet. Ich hoffe sehr, dass der VwGH seiner Vorlagepflicht nachkommt, den Fall dem EuGH vorlegt und damit endlich für Rechtssicherheit sorgt“.

Mit den rechtlichen Schritten will Alliance For Nature erreichen, dass für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. In diesem Verfahren könnten sich auch Bürgerinitiativen aus Gmunden und den angrenzenden Gemeinden beteiligen.

 


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