Wegen schweren Betrugs vor Gericht
BEZIRK GRIESKIRCHEN. Ein Bauunternehmer aus dem Bezirk Grieskirchen muss sich gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten vor Gericht verantworten. Die beiden werden beschuldigt in ihrem Unternehmen die Subfirmen nicht bezahlt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es handelt sich bei den beiden Angeklagten um zwei 43-Jährige aus dem Raum Grieskirchen. Die Anklage lautet auf schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Dem Erstbeschuldigten, einem Bauunternehmer, wird zur Last gelegt, Bauaufträge an Subunternehmen ausgelagert zu haben und diese nicht ordnungsgemäß bezahlt zu haben. Die Verträge seien zwar seitens der Subunternehmen eingehalten worden, die Bezahlung durch die Baufirma erfolgte jedoch nur teilweise oder nie. Insgesamt soll dabei ein Schaden im Wert von mehr als 300.000 Euro entstanden sein. Dem Beschuldigten drohen daher mehr als zehn Jahre Haft im Falle einer Verurteilung.
Scheingeschäftsführer vor Gericht
Dem zweiten Angeklagten wird zur Last gelegt, dass er sich als Scheingeschäftsführer für die Betrugsfirma zur Verfügung stellte. Ihm drohen zwischen einem und zehn Jahren Haft. Die beiden Angeklagten zeigen sich nicht geständig, sie geben an, die Aufträge seien nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, es habe Mängel gegeben und die Rechnungen seien deswegen nicht bezahlt worden.
Prozess vertagt
Nach dem ersten Verhandlungstag wurde der Prozess vertagt. In den weiteren Verhandlungen am 31. März und am 13. April sollen die 10 bis 15 Zeugen verhört werden. Ein Sprecher der Medienstelle des Landesgerichts Wels rechnet damit, dass Gutachten durch Sachverständige in Auftrag gegeben werden, die das Verfahren zusätzlich in die Länge ziehen. Ein Schöffensenat ist mit der Verurteilung der Angeklagten beauftragt.
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