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BEZIRK GRIESKIRCHEN/BEZIRK EFERDING. Angesichts einer finanziellen Überlastung vieler Gemeinden schüttet das Land Sondermittel in Höhe von 50 Millionen Euro an die Gemeinden aus. Was die Bürgermeister dazu sagen:

Viele Gemeinden sind finanziell stark belastet. (Foto: photocrew/stock.adobe.com )

Aufgeteilt wird das 50 Millionen Euro-Hilfspaket nach der Einwohnerzahl sowie der Finanzkraft der Gemeinden. Zuschläge für finanzschwache Gemeinden sollen für einen fairen Ausgleich bei strukturellen und geografischen Nachteilen sorgen. Zu diesem Zweck wurde auch ein Mindestbetrag von 60.000 Euro festgelegt, den jede Gemeinde fix erhält.

An die Gemeinden werden in Summe 45 Millionen Euro ausbezahlt, an die drei Statutarstädte in Summe fünf Millionen Euro. Wie das zusätzliche Geld investiert wird, wird von den Gemeinden autonom entschieden. Die Auszahlung erfolgt laut Land OÖ im Mai 2024.

Meinungen der Bürgermeister

„Wir sind dankbar und froh etwas zu bekommen“, ist Maria Pachners (ÖVP) erste Reaktion. Die Bürgermeisterin von Grieskirchen merkt aber an, dass die Stadt bei der Höhe im Bezirk nur an 30. Stelle steht (85.100 Euro).

Als Bezirkshauptstadt hätte man viele Aufgaben zu erfüllen, die auch für die Umlandgemeinden wichtig sind, das sei nicht berücksichtigt worden, erklärt die Stadtchefin und nennt als Beispiel die Schulen und das Freibad. „Die Verteilung ist wieder zugunsten der kleinen Gemeinden erfolgt“, fügt Pachner hinzu: „Das ist das Problem der Bezirkshauptstädte, sie haben eine hohe Finanzkraft, können ihren Haushalt trotzdem nicht ausgleichen“, damit meint Pachner die hohen Ausgaben die nicht beeinflussbar sind und die verhältnismäßig geringen Bedarfszuweisungen bei Investitionen (in Grieskirchen 20 Prozent).

„Alles was kommt ist gut“, sagt auch Peuerbachs Bürgermeister Roland Schauer (GZBWP), aber er kann mit den 127.600 Euro keine großen Sprünge machen. Rund 300.000 Euro Kosten kann Peuerbach nicht aus dem laufenden Betrieb decken, die Stadt muss auf Rücklagen zurückgreifen. Rund 500.000 Euro würde man zusätzlich für Investitionen brauchen.

„Aktuell gibt es in unserer Stadt viele wichtige Projekte, für die die Sondermittel verwendet werden könnten“, sagt Bürgermeister Christian Penn (SPÖ) über die 116.000 Euro, die Eferding bekommt. Wie sie verwendet werden, wird der Gemeinderat entscheiden. Wie die anderen Bürgermeister fordert auch Penn eine strukturelle Veränderung, um die Finanzen aller Gemeinden zu stabilisieren. Änderungen beim Umlagesystem oder beim Aufteilungsschlüssel im Finanzausgleich des Bundes schlägt er als Maßnahmen vor.

Wieviel bekommen die Gemeinden?

Die 12 Gemeinden aus dem Bezirk Eferding erhalten Geld in folgender Höhe:

Alkoven 166.200, Aschach, 90.500, Eferding 116.000, Fraham 100.500, Haibach 87.800, Hartkirchen 136.900, Hinzenbach 99.100, Prambachkirchen 121.600, Pupping 99.800, St. Marienkirchen 126.500, Scharten 124.000, Stroheim 111.000

Die 33 Gemeinden aus dem Bezirk Grieskirchen erhalten Geld in folgender Höhe:

Aistersheim 65.200, Bad Schallerbach 132.700, Eschenau 71.400, Gallspach 115.600, Gaspoltshofen 123.300, Geboltskirchen 98.700, Grieskirchen 85.100, Haag 91.400, Heiligenberg 60.000, Hofkirchen 91.100, Kallham 101.000, Kematen 98.200, Meggenhofen 106.900, Michaelnbach 86.700, Natternbach 109.400, Neukirchen am Walde 99.900, Neumarkt im Hausruckkreis 90.300, Peuerbach 127.600, Pötting 60.000, Pollham 66.300, Pram 105.600, Rottenbach 75.200, St. Agatha 116.400, St. 90.600, St. Thomas 60.000, Schlüßlberg 123.800, Steegen 73.600, Taufkirchen 106.600, Tollet 63.600, Waizenkirchen 128.900, Wallern 94.600, Weibern 81.500, Wendling 60.000

Mehr Infos dazu gibt es unter www.tips.at/n/643836

Härteausgleich kann beantragt werden

Vor allem seit dem letzten Jahr sind viele Gemeinden finanziell stark belastet, nicht zuletzt aufgrund hoher Ausgaben die sie nicht beeinflussen können, wie die Pflichtausgaben zum Sozialhilfeverband oder den Krankenanstaltenbeitrag. Die steigenden Energie- und Personalkosten belasten zusätzlich, sodass immer weniger Geld für Investitionen bleibt oder sogar Rücklagen aufgebraucht werden müssen.

Können die notwendigen Ausgaben trotz sparsamer Planung und Auflösung von Rücklagen nicht mit den prognostizierten Einnahmen gedeckt werden, kann Härteausgleich beantragt werden. Dazu müssen 19 Kriterien erfüllt werden. Diese definieren etwa Ausgabenrahmen für sogenannte freiwillige Leistungen, worunter auch Förderungen von Vereinen, Kultur und Sport fällt.

Als Härteausgleichsgemeinde ist es nicht möglich Eigenmittel anzusparen, etwaige Überschüsse fließen vorrangig in die Deckung des Rückstands. Autonomes Handeln bei Projekten wird den Gemeinden dadurch erschwert.


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