Feueranzünden in Wäldern der Bezirke Eferding und Grieskirchen verboten
EFERDING/GRIESKIRCHEN. Die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding haben verordnet, dass in den Waldgebieten der Bezirke Grieskirchen und Eferding sowie in den Gefährdungsbereichen dieser Waldgebiete jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten ist.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
Vier Wochen Freiheitsstrafe
Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
Die Verordnung gilt bis Samstag, 31. Oktober.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden