Pflegegeld: Arbeiterkammer verhilft Mann im Rollstuhl aus Bezirk Grieskirchen zu seinem Recht
GRIESKIRCHEN. Die Pensionsversicherungsanstalt entzog einem Mann aus dem Bezirk Grieskirchen, der seit einem schweren Arbeitsunfall im Rollstuhl sitzt, das Pflegegeld. Erst mit Unterstützung der Arbeiterkammer wurde ihm rückwirkend das Pflegegeld der Stufe drei zugesprochen.

Der 40-Jährige erlitt bei einem Arbeitsunfall einen Wirbelbruch. Seither leidet er unter Darm- und Blasenstörungen, hat einen künstlichen Darmausgang und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Mithilfe einer Gehhilfe kann er nur kurze Wegstrecken zurücklegen. Nach einer neuerlichen Begutachtung entzog ihm die Pensionsversicherungsanstalt das Pflegegeld. Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer Grieskirchen, die ihn vor Gericht vertrat. Das Gericht sprach ihm rückwirkend Pflegegeld der Stufe drei zu.
Rechtliche Unterstützung durch die Arbeiterkammer
„Wenn Pflegegeldeinstufungen dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht entsprechen, können unsere Mitglieder und ihre Angehörigen auf die rechtliche Unterstützung der AK vertrauen. Wir prüfen Pflegegeldfälle, beraten die Betroffenen und vertreten sie vor Gericht“, sagt Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl.


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