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AK-Direktor Franz Molterer: "Viele Chefs haben ein falsches Bild vom Betriebsrat"

Sabrina Lang, 17.02.2017 14:15

GRIESKIRCHEN. Die Arbeitszufriedenheit auf einem Tief, der Zukunftsoptimismus von Arbeitnehmern eingebrochen, ein Steigen der Arbeitslosigkeit - das Jahr 2016 war laut Arbeiterkammer geprägt von einem Negativtrend. Im vergangenen Jahr wandten sich 4.849 AK-Mitglieder mit arbeits-und sozialrechtlichen Fragen an die AK Grieskirchen. Dabei auffallend: Fast 87 Prozent der Rechtsfälle, die die Arbeiterkammer Grieskirchen im vergangenen Jahr bearbeitete, betreffen Firmen ohne Betriebsrat.

Direktor der AK Oberösterreich Franz Molterer mit der Bezirksstellenleiterin der AK Grieskirchen Elisabeth Marschalek.

„Viele Chefs haben ein falsches Bild vom Betriebsrat und sehen in ihm nur einen Querulanten“, erklärt der Direktor der Arbeiterkammer Oberösterreich, Franz Molterer bei der AK-Bilanz im Bezirk Grieskirchen. Laut Molterer fällt auf, betrachtet man die Zahl der Beratungen im Bezirk Grieskirchen näher, dass ein starker Betriebsrat wie ein Bollwerk gegen Arbeitsrechtsverstöße wirken kann, denn, und das würden die Zahlen laut AK zeigen: Fast 87 Prozent der Rechtsfälle, mit denen die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr konfrontiert war, betreffen Firmen ohne Betriebsrat. „Dabei wäre es doch wünschenswert, wenn viele Probleme bereits im Betrieb gelöst werden könnten“, meint Molterer und ergänzt: „Ein gut geschulter Betriebsrat weiß auch, dass es nur etwas zu verteilen gibt, wenn es etwas zu erwirtschaften gibt“. Der AK-Direktor erklärt, dass es sehr viele Unternehmen gäbe, wo alles vorbildhaft abläuft und es vor allem in solchen Firmen mit einem Betriebsrat nicht funktioniere, in denen man sich nicht an die Gesetze halten möchte. „Dann ist ein Betriebsrat natürlich lästig“, meint Molterer.

Mehr als 2,4 Millionen Euro Vertretungserfolg

Im vergangenen Jahr wandten sich 4.849 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Grieskirchen. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich laut AK-Bezirksstellenleiterin Elisabeth Marschalek bestens bewährt: Dem Großteil der 3.400 Anrufern wurde sofort geholfen. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 1.449 Arbeitnehmer in die Bezirksstelle Grieskirchen gekommen. Zusätzlich haben die Bildungsexperten der AK Oberösterreich in der Bezirksstelle Grieskirchen 76 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt.

Durch außergerichtliche Interventionen brachte die AK Grieskirchen im Vorjahr 72.034 Euro an vorenthaltenem Entgelt ein. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht wurden 97.892 Euro erkämpft. Die Hauptgründe, warum die AK für ihre Mitglieder in Arbeitsrechtsfragen vor Gericht gehen muss, sind vorenthaltenes laufendes Entgelt, gefolgt von Differenzen um die Endabrechnung bei der Beendigung von Dienstverhältnissen sowie ungerechtfertigte Entlassungen.

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr 1,235.900 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditäts-pension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2016 für 154 Arbeitnehmer aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, 1,035.628 Euro durchgesetzt.

Diese sehr hohe Summe resultiert vor allem aus der Insolvenz der Firma Industriemontagen und Personalleasing e.U. Ende Dezember 2015, deren Abwicklung erst 2016 beendet war Für die 99 Beschäftigten dieser Firma hat die AK 765.637 Euro durchgesetzt.

Die größte Insolvenz des Jahres 2016 im Bezirk betraf die Firma Franzesko Stein mit System GmbH mit 18 Arbeitnehmern/-innen.In Summe hat die AK Grieskirchen im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlun-gen von insgesamt 2,441.454 Euro erreicht.

Täglich 1000 Beratungen

Insgesamt suchten im vergangenen Jahr 301.809 Menschen persönlich, telefonisch oder per E-Mail Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich.

Den Schwerpunkt bildeten mehr als 205.000 arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatung, Gleichbehandlungsberatung und Beratung bei Insolvenzen). Nimmt man die Erfolge in Insolvenzrechtssachen dazu, wurden in ganz Oberösterreich fast 77 Millionen Euro erkämpft. Insgesamt finden in der Arbeiterkammer Oberösterreich täglich 1000 Beratungen statt.

Rund 11.800 Rechtsakte wurden von den Experten der AK im vergangenen Jahr bearbeitet, mehr als 8.100 Rechtsfälle abgeschlossen.Dabei wurden fast 45 Millionen Euro erstritten.Auffällig sei laut Franz Molterer, dass die Zahl der Rechtsfälle zurückgegangen ist. Viele Arbeitnehmer wollen in einem aufrechten Dienstverhältnis keinen Streit mit dem Chef beginnen. Die Gründe lägen laut Molterer auf der Hand: Die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes sei einfach zu hoch.

Abmeldungen im Krankenstand in der Leiharbeitsbranche

Besonders häufig in die Beratung kamen 2016 wieder verunsicherte Arbeitnehmer aus dem Bereich Leiharbeit. In dieser Branche würden sich die Unternehmen besonders häufig einer Praxis bedienen, die sowohl den betroffenen Beschäftigten als auch der gesamten Versicherungsgemeinschaft Schaden zufügt: Sie drücken sich vor der Entgeltfortzahlung im Krankenstand.

Erkrankt ein  Arbeitnehmer, muss der Betrieb, in dem er beschäftigt ist, in den ersten sechs bis zwölf Wochen (je nach Dauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses) das Gehalt in Form von Entgeltfortzahlung weiterzahlen, danach für weitere vier Wochen noch die Hälfte des Entgelts. Erst im Anschluss daran bekommt der Beschäftigte das Krankengeld von der Gebietskrankenkasse.

Gerade in der Leiharbeitsbranche gäbe es lauter Arbeiterkammer aber viele Betriebe, die sich die Kosten für krank gewordene Beschäftigte ersparen wollen und die Arbeitnehmer am ersten Tag ihres Krankenstandes bei der Gebietskrankenkasse abmelden.

Dazu würden sie versuchen, die erkrankten Arbeitnehmer zur „einvernehmlichen Auflösung“ des Arbeitsverhältnisses oder zur Selbstkündigung zu drängen. In diesem Fall spart sich das Unternehmen die Entgeltfortzahlung und der Beschäftigte erhält sofort das Krankengeld der Gebietskrankenkasse. Das schädigt einerseits die Versichertengemeinschaft, die nun für Zahlungen einspringen muss, die eigentlich das Unternehmen leisten müsste.

Andererseits tragen die betroffenen Arbeitnehmer durch diese dubiose Praxis hohe finanzielle Schäden davon – schließlich ist das Krankengeld viel niedriger als die Entgeltfortzahlung (bis zum 42. Tag beträgt es 50 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts des letzten voll entlohnten Monats, ab dem 43. Tag erhöht es sich auf 60 Prozent).

Meist verzichten die betroffenen Beschäftigten auf eine Intervention, weil ihnen die Leiharbeitsfirma eine Wiedereinstellung nach Beendigung des Krankenstands zugesagt hat. Die Arbeitnehmer beugen sich demnach oft dem Druck der Unternehmen und verzichten aus Angst, nach dem Gesundwerden ohne neuerli-che Beschäftigung dazustehen, auf ihre Ansprüche.

Beispiele aus dem Arbeits- und Sozialrecht

Firma wollte Außendienstmitarbeiter um mehr als 14.000 Euro bringen

Für einen Malereibetrieb mit Sitz im Bezirk Eferding arbeitete ein Mann etwas mehr als dreieinhalb Monate – vorwiegend im Außendienst auf Messen. Für diese Tätigkeit hätte er gemäß Kollektivvertrag für Angestellte entlohnt werden müssen. Doch die Firma meldete den Mann als Arbeiter an und zahlte ihm nur den ent-sprechend geringeren Lohn. Dann kündigte sie den Mann auch noch fristwidrig.

Außerdem enthielt die Firma dem Beschäftigten anteilige Sonderzahlungen und Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub vor. Der Mann wandte sich an die AK, die bei der Firma intervenierte. Diese weigerte sich aber, die offenen Entgelte zu zahlen, also ging die AK vor das Arbeits- und Sozialgericht, das der AK Recht gab. Die Firma erhob Einspruch gegen das Urteil und berief sich stets darauf, dass der Mann als Arbeiter beschäftigt gewesen sei und somit weder die Entgeltansprüche noch die Kündigungsfrist laut Angestellten-Kollektivvertrag gültig gewesen seien.

Doch rechtlich ist die Angelegenheit eindeutig: Entscheidend ist nicht die Art der Anmeldung, sondern das überwiegende Ausmaß der verrichteten berufli-chen Tätigkeiten. Erst nach einem Urteil des Oberlandesgerichts, eineinhalb Jahre nach der Kündigung des Mannes, kam der Beschäftigte endlich zu seinem Entgelt – die Firma musste rund 14.200 Euro nachzahlen.

AK erkämpfte höheres Pflegegeld für schwerkranke Frau

Verzweifelt wandte sich ein Mann an die AK Grieskirchen und berichtete von seiner schwer kranken Ehefrau: Sie leide seit Jahren an paranoider Schizophre-nie und Tremor (Zittern), Inkontinenz und könne nicht ohne Hilfe gehen. Der Zustand habe sich zudem stark verschlechtert, man könne sie weder tagsüber noch in der Nacht alleine lassen und müsse ihr für alle Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfestellung leisten. Trotzdem gewährte die Pensionsversicherungsanstalt der Frau nur Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 (451,80 Euro monatlich für durchschnittlich mehr als 120 Stunden Betreuungsaufwand pro Monat).

Der Mann konnte aber glaubhaft machen, dass der Betreuungsaufwand für seine Frau deutlich höher lag, weswegen die AK auf Erhöhung des Pflegegeldes klagte.

Sämtliche medizinischen Gutachten gaben dem Mann und der AK Recht: Da für die Frau Pflege im Ausmaß von mehr als 160 Stunden monat-lich nötig ist, ist Pflegegeld der Stufe 4 angemessen. Die Frau bekommt nun monatlich 225,8 Euro bzw. pro Jahr 2.709,6 Euro mehr, als ihr die Pensionsver-sicherungsanstalt ohne die Hilfe der AK ausbezahlt hätte. Außerdem bekam die Frau rückwirkend die Differenz des Pflegegelds für 18 Monate nachbezahlt: Mehr als 4.060 Euro.

Betriebsrat: Immer weniger haben eine Vertretung

Weniger als die Hälfte der Beschäftigten in Österreich hat einen Betriebsrat in der Firma. Tendenz sinkend: Vor zehn Jahren waren es noch fast zwei Drittel. Eigentlich sollte es in jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten einen Betriebsrat geben. So steht es in der Arbeitsverfassung. Tatsächlich haben nur 49 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich einen Betriebsrat in der Firma – vorwiegend in Großbetrieben. Im Jahr 2006 wurden noch 63 Prozent der Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten.

Während in der öffentlichen Verwaltung 90 Prozent und in der Industrie und im Gewerbe 61 Prozent einen Betriebsrat haben, kommen etwa im Tourismus nur 14 Prozent der Beschäftigten in den Genuss einer Belegschaftsvertretung. Im Transportwesen und im Handel sind es jeweils knapp 30 Prozent.

Viel persönlicher Kontakt

Von jenen, die einen Betriebsrat haben, fühlen sich rund 70 Prozent ausreichend über die Betriebsratsarbeit und die Angebote des Betriebsrates informiert. Im Vordergrund der Information steht nach wie vor der persönliche Kontakt – mehr als die Hälfte der Beschäftigten werden regelmäßig vom Betriebsrat am Arbeitsplatz besucht. 37 Prozent beziehen ihre Infos per E-Mail und etwas mehr als ein Viertel vom Schwarzen Brett. Intranet, Blog und Social Media spielen in der Betriebsratsarbeit eine untergeordnete Rolle.

Sieben von zehn sind zufrieden

Hand in Hand mit dem Grad der Information geht die Zufriedenheit: Sieben von zehn Arbeitnehmern sind mit dem Auftreten ihres Betriebsrates zufrieden, nur 20 Prozent wünschen sich ein kämpferischeres Auftreten etwa bei der Arbeitszeit oder der Entlohnung. Und ebenfalls etwas mehr als 70 Prozent sind mit den Serviceangeboten des Betriebsrates, wie etwa Ausflügen und Ermäßigungen, zufrieden.

In mehr als der Hälfte der Betriebe mit Betriebsrat wird dieser vom Arbeitgeber unterstützt. Nur fünf Prozent der Beschäftigten geben an, dass der Betriebsrat bei der Arbeit behindert wird oder dass der Arbeitgeber schlechte Stimmung macht.

Aus einer anderen Studie (Betriebsrätebefragung des ISW) ist bekannt, dass sich fast 88 Prozent der Betriebsräte wenig bis gar nicht vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt fühlen. Dennoch klagen umgekehrt mehr als zehn Prozent der Betriebsräte darüber, dass ihnen etwa Informationen vorenthalten werden oder dass sie keinen Einblick in Bilanzen erhalten.

Belastungen nehmen zu

Die Betriebsräte selbst erleben eine Zunahme der körperlichen und psychischen Arbeitsbelastungen der Beschäftigten. Mehr als ein Drittel gibt an, dass die körperlichen Belastungen in den vergangenen zwölf Monaten zugenommen haben, fast drei Viertel sehen eine Zunahme der psychischen Belastungen.

Daraus resultieren auch die zentralen Themen in der Betriebsratsarbeit: Gesundheitsförderung, höherer Leistungsdruck sowie der Druck des Arbeitgebers, Urlaub und Zeitausgleich abzubauen. Ebenfalls häufig genannt wurden von den Betriebsräten die Themen Arbeitszeit, Entlohnung und Arbeitsplatzsicherheit.

Parallelen zwischen den Studien

Hier gibt es die zu erwartenden Parallelen zum Arbeitsklima Index. Die Beschäftigten bestätigen, dass sich die Betriebsräte um die richtigen Themen kümmern. Am häufigsten wurden Arbeitsbelastung, Druck und Stress (37 Prozent), Arbeitszeit und Urlaub (33 Prozent), Lohn und Gehalt (32 Prozent), Kündigungen (28 Prozent) und Gesundheit (27 Prozent) genannt.


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