Schwerkranker erhielt zu wenig Pflegegeld – AK Grieskirchen klagte höhere Einstufung ein
GRIESKIRCHEN. Obwohl ein beinahe 80-jähriger Mann an zahlreichen Krankheiten litt, starke Beschwerden hatte, auf den Rollstuhl und viel Hilfe im Alltag sowie Pflege angewiesen war, wurde ihm nur die niedrigste Pflegegeldstufe zuerkannt. Die AK Grieskirchen erstritt für ihn eine höhere Einstufung vor Gericht.
Aufgrund seiner schweren Erkrankung musste ein Mann vor einigen Monaten operiert werden. Bereits im Vorjahr hatte er schon eine Operation wegen eines anderen schweren Leidens. Seitdem sitzt er im Rollstuhl und ist im täglichen Leben auf Hilfe in allen Bereichen angewiesen. Trotzdem wurde ihm seitens der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nur Pflegegeld der Stufe 1 zuerkannt (165,4 Euro monatlich, 65 bis 95 Pflegestunden pro Monat).
Der Mann wandte sich an die AK, da das Ausmaß des Pflegeaufwands aus seiner Sicht deutlich darüber lag. Er schilderte dem AK-Rechtsexperten die Situation. Der AK-Jurist kam ebenfalls zu der Einschätzung, dass das Stundenausmaß des Pflegebedarfs deutlich über der Einstufung der PVA liegen müsse. Daher reichte die AK Klage gegen den Pflegegeldbescheid ein. Mit Erfolg: Ein neues Gutachten kam zur Einschätzung, dass der Mann zumindest 95 bis 120 Stunden pro Monat gepflegt werden muss und ihm daher Pflegegeld der Stufe 2 zusteht. Somit erhält der Mann dank der AK nun 305 Euro monatlich.
Einer von vielen Rechtsfällen, die in der AK-Bezirksstelle Grieskirchen erfolgreich bearbeitet werden. „Unsere Bezirksstellen sind wichtige Anlaufstellen für die Beschäftigten in Oberösterreich“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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