Einschränkung von Wegerecht erhitzt die Gemüter
GROSS GERUNGS. Nachdem die Gemeinde nahe der Hausmühle in Oberrosenauerwald zwei Hinweisschilder aufstellte, dass die Durchfahrt plötzlich nur mehr „Berechtigten“ gestattet sei, ließ die Reaktion der Bürger nicht lange auf sich warten.
Gerhard Floh, Anrainer und regelmäßiger Benützer des Weges, ließ seiner Frustration am Gemeindeamt freien Lauf. „Wieso stellt man die Bedürfnisse einer Zweitwohnsitzerin über die Gewohnheitsrechte der Ansässigen? Wie ist eine quasi Wegsperrung denn mit den touristischen Zielen der Gemeinde vereinbar? Und wer hat den Spaß denn eigentlich bezahlt?“, wollte Floh wissen Dort war man. aber offenbar weniger über seine Beschwerde als um sein Wohlbefinden besorgt. Dem Beschwerdeführer Floh, der von der Gemeinde mit der winterlichen Schneeräumung in Oberrosenauerwald beauftragt ist, wünschte man, er möge sich nicht verkühlen und das Taferl lasse man natürlich stehen.
Markus Kienast von der Bürgerliste GERMS staunt über das Vorgehen der Gemeinde
„Zum einen hat die Gemeinde hier überhaupt keine rechtliche Kompetenz. Das Wegerecht ist ein Gewohnheitsrecht der Öffentlichkeit, also jedes einzelnen Benützers. Nicht einmal der Gemeinderat könne den Bürgern dieses Privatrecht aberkennen, und schon gar nicht der Bürgermeister im Alleingang.“ Dass die Gemeinde offenbar auch noch vorhatte, per Anschlag auf der Amtstafel festzuschreiben, wer denn zum ominösen Kreis der Berechtigten gehöre, findet Kienast besonders brisant. „Das könnte dann womöglich gar unter Amtsanmaßung fallen.“ Jedenfalls wolle man den Bürgermeister höflich dazu auffordern, die Rechtsgrundlage seines Handelns noch einmal gründlich zu prüfen und die Tafeln schnellstmöglich wieder verschwinden zu lassen. Im Übrigen seien auch Floh und Kienast um die Gesundheit des Bürgermeisters und des Stadtamtsdirektors besorgt: „Wir wünschen den beiden ebenfalls, dass sie sich nicht verkühlen.“
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