BEZIRK HORN. Auf den ersten Blick unromantisch und wohl auf kaum einer To-do-Liste frisch Verlobter zu finden: der Ehevertrag. Doch was tun, wenn der große Vorsatz „für immer und ewig“ scheitert? Tips informierte sich beim Experten, Notar Mayerhofer, über die Vorteile einer vertraglichen Vereinbarung.
Tips: Wann ist es grundsätzlich sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen?
Notar Mayerhofer: Das Eherecht gibt den Ehegatten weitgehend zwingende gesetzliche Regeln über die Rechte und Pflichten in einer Ehe vor. In bestimmten Bereichen kann es Sinn machen, von den gesetzlichen Bestimmungen durch Vereinbarung der Ehegatten abzugehen, zum Beispiel in den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, der Regelung des Unterhalts oder des Wohnsitzes. In der Praxis geht das Bedürfnis bei Abschluss eines „Ehevertrages“ jedoch in die Richtung, bereits bei Eingehen der Ehe die Folgen einer allfälligen Scheidung festzulegen.
Tips: Was wird durch einen Ehevertrag geregelt?
Notar Mayerhofer: Durch einen Ehevertrag werden wie erwähnt entweder die gesetzlichen Regeln der aufrechten Ehe – soweit gesetzlich möglich – modifiziert respektive abgeändert oder die Folgen einer allfälligen Scheidung vorweg festgelegt. Insbesondere wird es darum gehen, eine Zuordnung der Vermögenswerte für den Fall der Scheidung vorzunehmen. Daneben gibt es aber auch Bereiche, die nicht abschließend geregelt werden können, wie etwa der Unterhalt. Vereinbarungen darüber unterliegen der so genannten „Umstandsklausel“. Das heißt, dass sie nicht mehr ohne weiters gelten, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben.
Tips: Wo kann dieser abgeschlossen werden und welche Unterlagen sind dazu erforderlich?
Notar Mayerhofer: Regelungsinhalte eines Ehevertrages haben zumeist den Charakter von sogenannten „Ehepakten“, sodass Notariatsaktspflicht besteht. Es wäre daher ein Termin beim Notar zu vereinbaren.
Tips: Wie ist das Ihrer Erfahrung nach im Bezirk Horn, wird hier bereits öfters auf einen Ehevertrag zurückgegriffen?
Notar Mayerhofer: Das österreichische Recht geht vom Grundsatz der „Gütertrennung“ aus: jeder Ehegatte bleibt auch bei aufrechter Ehe Eigentümer seiner Vermögenswerte. Der in der Praxis wichtigste Bereich von Verträgen zwischen Ehegatten trifft den Fall der Scheidung. Es soll also Vorsorge für den Scheidungsfall getroffen werden. Da wir ohnehin den gesetzlichen Güterstand der „Gütertrennung“ haben und am Beginn einer Ehe meist größere Werte nicht vorhanden sind, sind Eheverträge ganz selten.?
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