Wer ist von der Schnee- und Räumflicht in Österreich betroffen? Nach den Regelungen des Straßenverkehrsamt sind in der Regel alle Eigentümer von Grundstücken, die sich innerhalb einer Ortschaft sowie an einer Straße, einem öffentlich zugängigen Parkplatz oder ähnlichem grenzt, von der Schnee- und Räumpflicht betroffen. Alternativ kann diese Verantwortung aber auch an Dritte weitergegeben werden.
Zu welcher Tageszeit gilt die Schnee- und Räumpflicht?
Generell besteht die Schnee- und Räumpflicht zwischen 6 und 22 Uhr. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass vereinzelte Gemeinden andere Zeiten veranschlagen. Dies gilt es in jedem Fall zu berücksichtigen.
Was genau muss vom Schnee befreit oder gestreut werden?
Zu den von Schnee zu beseitigenden Flächen gehören beispielsweise Bürgersteige und öffentliche Wege, die bis zu drei Meter vom eigenen Grundstück entfernt sind. Bei nicht vorhandenem Gehweg, schließt dies auch die Fahrbahn ein. Ebenso wie bei den Zeiten, kann die Gemeinde auch die Flächen anders definieren.
Muss der gesamte Gehweg oder die Fahrbahn geräumt werden?
Sofern es sich um normale Bürgersteige handelt, müssen diese komplett geräumt werden. Falls jedoch ein solcher nicht vorhanden ist, muss am Straßenrand ein Weg mit etwa einem Meter Breite freigeräumt werden. Dieser ersetzt den nicht vorhandenen Gehweg. Diese Regelung gilt dementsprechend auch für Grundstücke, die an eine Fußgängerzone grenzen. Beachten Sie bitte die genauen Regelungen in Ihrer Gemeinde.
Was passiert, wenn die Schneeräum- und Streupflicht missachtet wird?
Wie bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, kann die Stadtverwaltung in diesem Fall ein Bußgeld verhängen. Falls jedoch bei Missachtung der Pflicht Personenschaden entsteht, ist der Eigentümer des Grundstückes oder der verantwortliche Dritte für Schadenersatz haftpflichtig.
Inwieweit sind diese Pflichten rechtsbindend?
Die Pflicht ist zwar rechtlich festgelegt, der genaue Umfang jedoch immer Auslegungssache einer jeden Gemeinde. Zudem gilt immer eine gewisse Zumutbarkeit, die in Einzelfällen zur Befreiung von der Pflicht führen kann.
Sind die Mieter oder Pächter ebenso für die Räum- und Streupflicht verantwortlich?
In der Regel ist dies nicht der Fall. Das Gesetz regelt ausschließlich die Pflicht für Eigentümer. Jedoch kann diese durch eine Vereinbarung der beiden Parteien an den Mieter oder Pächter übergehen.
Kann die Räum- und Streupflicht wieder an den Eigentümer zurückfallen?
Wie bereits erwähnt, kann ein Eigentümer seine Pflicht an einen Dritten weitergeben. Dabei ist es irrelevant, ob dies ein Hausmeister, ein Mieter oder ein dafür bestelltes Unternehmen ist. Diese Vereinbarung ist in der Regel rechtskräftig. Sollte aber der Eigentümer seine Pflicht an einen nachweislich ungeeigneten Dritten übertragen habe, verfällt die Pflicht wieder an ihn selbst zurück.
Tipps und Tricks für das Erfüllen der Räumpflicht
Zahlreiche Menschen stehen begeistert vor dem Fenster, während die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen. Andere hingegen denken entnervt an die lästige Pflicht des Schneeräumens, die nun wieder anfällt.
Das Schneeräumen erfreut sich keineswegs großer Beliebtheit
Nicht nur die Autofahrer fluchen wieder, wenn der erste Schnee fällt und ihnen mit Verkehrsproblemen droht. Auch alle Eigentümer, die ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen müssen, sind über den ersten Schnee meist alles andere als erfreut. Das liegt zum einen daran, dass man in der Regel bereits in den frühen Morgenstunden aufstehen muss, um den Weg freizuschaufeln. Zum anderen ist auch der hohe Aufwand in tiefster Kälte und die nötige sportliche Ertüchtigung ein Ärgernis.
Tipps, um das Schneeschaufeln zu vereinfachen
Ein allbekanntes Problem bei allen Hauseigentümern ist sicherlich das des klebrigen Schnees. Wer um dies zu vermeiden nicht tief in die Tasche greifen möchte, um eine Teflon Schneeschippe zu kaufen, kann einen alternativen Trick ausprobieren. Dazu muss man einfach die vorhandene Schneeschippe mit Möbelpolitur einreiben. Diese ist meist sehr kostengünstig im Baumarkt zu bekommen. Die Möbelpolitur wirkt ähnlich wie ein mit Teflon beschichteter Schneeschieber.
In Zukunft sollte also der Schnee nicht mehr an Ihrer Schippe kleben bleiben! Neben diesem einfachen Trick, können Sie sich aber noch weiteren kleinen Tipps bedienen, um die lästige Pflicht ein wenig angenehmer zu gestalten.
Tipps und Tricks rund ums Schneeräumen vom Experten für Schneeräumgeräte Wupodo.de
- Zunächst einmal sollten Sie recherchieren, wer in Ihrem Fall für den Schneedienst Verpflichtung trägt. Als Mieter sollte dies in Ihrem Vertrag festgelegt sein. Mit ein bisschen Glück, haben Sie bereits ein Unternehmen, das Ihnen die lästige Aufgabe abnimmt.
- In der Regel gilt die Räum- und Streupflicht zwischen 7 und 22 Uhr.- Vor Beginn des Schneeräumens ist es wichtig zu klären: Wohin mit dem ganzen Schnee? Ein immer größer werdender Schneewall direkt neben dem Gehweg ist sicher keine dauerhafte Lösung. Doch auf die Straße kann man den Schnee nicht einfach kippen. Besonders wenn Sie mit langanhaltendem Schnee rechnen, sollten Sie sich eine gute Lagerungsstelle überlegen.
- Falls Sie selbst einen Garten oder Rasenfläche haben, dann empfiehlt es sich den Schnee dorthin zu schieben, da das Schmelzwasser dort bei steigenden Temperaturen schneller versinken kann.
- Es besteht keine andere Möglichkeit, als den Schnee neben dem Gehweg zu sammeln? Dann beachten Sie bitte, dass Sie Ausfahrten und Gartenausgänge freihalten müssen. Vermeiden Sie zudem, dass durch den Schneehaufen eine Gefahr entsteht oder die Sicht von Passanten oder Autofahrern eingeschränkt wird.
- Pulverschnee lässt sich leichter mit einem Besen als mit einem Schneeschieber entfernen. Sollte die Schneemasse also nicht zu dick sein, ist es ratsam einen Besen zum Schneeräumen zu benutzen.
- Lassen Sie bei Kopfsteinpflaster Vorsicht walten! Mit einer Schneeschippe können Sie hier leicht hängen bleiben. Nutzen Sie auch in diesem Fall bevorzugt einen Besen.
- Kontrollieren Sie, ob jegliche Wasserrinnen und Abflüsse frei sind. Sobald die Temperaturen über Null liegen, kann das Schmelzwasser dann problemlos abfließen.
- Beachten Sie die Vorgaben die Ihre Gemeinde macht. In vielen Fällen ist das Streuen mit Salz nicht gestattet. Alternativ können Sie Sand oder Rollsplitt verwenden.
- Bei der Verwendung von Rollsplitt müssen Sie dafür sorgen, dass dieser in der schneefreien Zeit wieder entfernt wird. Ansonsten müssen Sie gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
- Warnen Sie während der Tauzeit Passanten mit Warnschildern vor Lawinen. Diese können beispielsweise von Ihrem Dach herunterkommen.
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