Immer mehr Lenker begehen nach Wildunfällen Fahrerflucht
BEZIRK KIRCHDORF/KREMS. Schnell ist es passiert – ein Wildtier überquert plötzlich die Straße. Trotz Abblenden, Hupen, Bremsen kommt es zum Unfall. Autos sind beschädigt, die Tiere verendet oder verletzt. Doch Fahrzeuglenker ignorieren vermehrt die Verständigungspflicht.
Durch den Ausbau des Straßennetzes kommt es auch im Bezirk Kirchdorf häufiger zu Wildunfällen. „2018 gab es 482 angezeigte Fälle – die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein“, berichtet Reinhard Menneweger, Chefinspektor des Bezirkspolizeikommandos.
Moral der Lenker ist gesunken
Zugleich sei jedoch die Moral der Lenker die Meldepflicht betreffend gesunken. Denn nach einem Wildunfall besteht Verständigungspflicht, selbst wenn das Tier flüchten konnte. Andernfalls macht sich der Lenker der Übertretung der Fahrerflucht schuldig. „Ein Anruf beim Notruf 112 oder 133 genügt und die Polizei leitet die nötigen Schritte ein“, erklärt Menneweger.
Meldung ohne Aufschub
Die Meldung eines Wildunfalls müsse ohne unnötigen Aufschub getätigt werden. Eine Anzeige zwei Stunden nach dem Unfall könne zu spät sein – auch in Versicherungsfragen zur Deckung der Fahrzeugschäden. Die Nichtverständigung der Jägerschaft oder der Polizei führe zudem zu unnötigem Leid für die angefahrenen Tiere. Weiters entstünden den Jagdgesellschaften hohe Schäden.
Angefahrenes Wild nicht mitnehmen!
Lenker, die das angefahrene Wild mitnehmen, machen sich übrigens des Diebstahls schuldig. Die Polizeibeamten des Bezirks Kirchdorf wurden nun angewiesen, bei verspätet angezeigten Wildunfällen rigoros mit Anzeigen wegen Fahrerflucht vorzugehen.
„Auch um das Tier kümmern“
„Ich appelliere an alle Lenker, sich nicht nur um den eigenen Schaden zu sorgen, sondern sich auch um das verletzte Tier zu kümmern. Es soll nicht unnötig leiden müssen“, unterstreicht Menneweger.
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