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STEINBACH AM ZIEHBERG. Das Tierparadies Schabenreith in Steinbach am Ziehberg warnt vor Unfällen aufgrund ungesicherter Balkone und Fenster, die für Katzen häufig tödlich enden. 

  1 / 2   Die Sicherung von Fenstern, Terrassen und Balkonen ist für Katzenhalter gesetzlich vorgeschrieben und verhindert tödliche Unfälle. (Foto: Tierparadies Schabenreith)

Tierheimleiterin Doris Hofner-Foltin ruft Katzenhalter dazu auf, die Sicherung ernst zu nehmen: „Katzen, die aus Fenstern fallen oder in gekippten Fenstern stecken bleiben, tragen schwerste oder tödliche Verletzungen davon. Nach dem Hinausfallen verkriechen sich die Tiere oft vor Schock oder laufen in ein vorbeifahrendes Auto. Wegen solcher Situationen werden wir immer wieder zu Tierrettungseinsätzen gerufen.“

Schutzvorrichtungen gesetzlich vorgeschrieben

Mit der Montage von Schutzvorrichtungen lassen sich diese Unfälle einfach verhindern, außerdem ist eine Sicherung gesetzlich verpflichtend. Die 2. Tierhaltungsverordnung schreibt unter den „Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen“ in Anlage 1 folgendes vor: „Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.“

Die Sicherung sollte mittels Volierendraht oder drahtverstärkter Netze (Katzennetz) erfolgen. Mit Netz bespannte Rahmen können mit Metallwinkeln an den Fensterstock geklemmt oder geschraubt werden. Ein Kippschutz für Fenster ist, laut Tierheim, ebenfalls dringend notwendig. Balkon und Loggia lassen sich mit drahtverstärkten Netzen sichern. Diese werden mit Haken oder Kabelbindern an angepassten und fixierten Rahmen beziehungsweise Teleskopstangen befestigt. Neben fertigen Katzenschutzsystemen im Fachhandel, bieten spezialisierte Firmen auch individuelle Lösungen an.

Innere Blutungen und gequetschte Organe führen zum Tod

Oft werden Katzen nach Fenster- oder Balkonstürzen nicht zur tierärztlichen Untersuchung gebracht, da äußerlich alles in Ordnung scheint, doch nicht sichtbare innere Blutungen und gequetschte Organe enden für die Tiere tödlich. Wer Balkone und Fenster nicht ausreichend sichert, begehe, laut Tierheim, eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Strafe von bis zu 7.500 Euro geahndet werde. Erleiden Katzen durch unzureichende Sicherung einen Schaden, gelte dies ebenfalls.


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