Polizei stellt Blaulichtbewilligung bei Tierrettungseinsatz in Frage

Olivia Lentschig Tips Redaktion Olivia Lentschig, 21.05.2022 11:41 Uhr

MICHELDORF. “Es ist unfassbar, uns fehlen wirklich die Worte!“, fasst es Harald Hofner vom Tierparadies Schabenreith in Steinbach am Ziehberg zusammen. Der Tierheimleiter hatte am Freitag, 20. Mai 2022 gegen 10 Uhr vormittags einen Tierrettungseinsatz: Ein Kater in Grünburg brauchte dringend Hilfe. Harald Hofner macht sich sofort auf den Weg und holt das Tier ab, fährt so schnell wie möglich mit Blaulicht zu Tierärztin Kimberger nach Kirchdorf.

Auch die Tierrettung ist ein Einsatzfahrzeug!

In Micheldorf passiert es dann: Ein Polizeibeamter hält das Tierrettungsfahrzeug grundlos an, um Papiere zu kontrollieren. Harald Hofner war wohlgemerkt mit einem Tierrettungsfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht unterwegs, dieses gilt genauso wie Rettung oder Feuerwehr als Einsatzfahrzeug. § 26 StVO, Abs. 2 besagt, dass „der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden [ist““.

Herr Hofner wies den Beamten mehrfach darauf hin, dass er im Einsatz ist und es sich um einen Notfall handelt, der Kater dringend versorgt werden muss. „Das schien nur den Polizeibeamten leider nicht im Geringsten zu interessieren, ganz im Gegenteil. Dieser stellte unsere Blaulichtbewilligung in Frage und äußerste sich geringschätzig mit der Aussage „Ich mach nur meinen Job““, erzählt Harald Hofner. Erst nachdem alle geforderten Papiere inkl. Blaulichtbewilligung gezeigt und diese ausgiebig begutachtet wurden, durfte die Fahrt fortgesetzt werden.

Zeitverlust kann Tierleben kosten

Der ganze Vorfall kostete natürlich wertvolle Zeit und kann für ein verletztes Tier lebensbedrohlich sein. Der Tierheimleiter ist ratlos und erbost: „Warum wird unsere Arbeit absichtlich behindert und erschwert? Die Polizei kontaktiert uns ständig, wenn streunende Hunde eingefangen werden müssen oder Unfalltiere zu bergen sind und wir sind immer zur Stelle und stehen zur Verfügung, daher ist es absurd, dass wir dann so schikaniert werden! Als behördlich bewilligtes Tierheim und Vertragspartner des Land Oberösterreich wünschen wir uns eine respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Ein Einsatzfahrzeug mitten im Einsatz anzuhalten ist fahrlässig und kann dem verletzten Tier das Leben kosten! Wir hängen uns wohl kaum zum Spaß ein Blaulicht aufs Dach, unser Fahrzeug trägt außerdem den unübersehbaren Schriftzug 'Tierrettung!.“

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