MOLLN. Die oberösterreichische Naturschutzbehörde hat den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Beschwerden, die mehrere Naturschutzorganisationen gegen die Gasbohrung in Molln eingebracht haben, abgelehnt. Daniela Wögerer aus Molln schickte dazu einen Leserbrief.
Warum dieses Projekt überhaupt genehmigt wurde, ist äußerst fragwürdig, wo doch im Bescheid der Behörde alles gegen eine Genehmigung spricht. Ob das Interesse hier wirklich „öffentlich“ ist oder nicht doch vielmehr „persönlich“? Das Argument „unserer“ Versorgungssicherheit ist jedenfalls nicht haltbar, wenn das Gas (das höchstwahrscheinlich nicht einmal in wirtschaftlich relevanten Mengen gefunden wird) an australische Spekulanten verscherbelt wird.
Die Beschwerde wird also am Landesverwaltungsgericht bearbeitet, während auf der Baustelle alles wie geplant weiterläuft. So wie es aussieht, ist alles für eine Errichtung des Bohrturms im Laufe der ersten Februarwoche vorbereitet. Schlimmstenfalls stellt sich diese Bohrung also als rechtswidrig heraus, nachdem das Projekt längst abgeschlossen und der Schaden unumkehrbar ist. Eine Vorgehensweise, die sich derzeit zu etablieren scheint.
Laut Bescheid der Behörde muss der Projektbetreiber ADX alle Bohr- und Testarbeiten bis 31. März abschließen, da in den Wintermonaten der negative Einfluss auf die Natur, der im Bescheid eingehend erläutert wird, nicht so massiv ist. Anschließend muss das Gelände umgehend rückgebaut werden. Ein Sprecher von ADX gibt an, dass man noch nicht beurteilen könne, ob man die Arbeiten bis zu diesem Termin abschließen könne, da man noch nicht mit den Bohrungen begonnen habe. Aus den eigenen Zeitangaben von ADX (sechs bis acht Wochen für die Bohrung, vier bis fünf Wochen für die Tests) erkennt man allerdings sehr leicht: „Nein, das geht sich nicht aus.“ Mit dieser Prognose, die ADX in einer aktuellen Investoren-Info auch bestätigt, dauern die Arbeiten bestenfalls bis Mitte April oder Anfang Mai!
Die Zahlen waren bekannt und es war bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung des Naturschutzbescheids offensichtlich, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann. Warum erteilt man dann trotzdem eine Genehmigung? Ist diese Frist auch nur ein „Vorschlag“, wie andere Auflagen, die bisher nicht eingehalten wurden, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen würde?
von Daniela Wögerer, Molln
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08.02.2024 18:38
Rufschädigende Äußerungen werden juristisch belangt
Wer mit rufschädigenden Äußerungen in sozialen und klassischen Medien auffällt (dazu zählen auch Leserbriefe), der wird künftig mit Konsequenzen rechnen müssen. Das hat ADX Energy heute in einer Presseerklärung angekündigt. LG, Wilfried Seywald
07.02.2024 23:59
Ist das eine Drohung, Herr Seywald?
Herr Seywald beschuldigt seit einem Jahr jeden, der sich öffentlich gegen diese Gasbohrung äußert, Lügen und Unwahrheiten zu verbreiten, ohne jemals irgendein Gegenargument faktisch widerlegt zu haben. Ist das schon die „Krisenkommunikation“, die er auf seiner Homepage bewirbt, oder noch die „normale“ PR-Strategie? Die Frage, wie ich meine Behauptungen vor Gericht beweisen will, soll ich wohl als Androhung einer Klage verstehen? Lieber Herr Seywald, dass das Ausmaß des Bohrplatzes bei Weitem die genehmigte Fläche überschreitet lässt sich leicht beweisen, ebenso die Tatsache, dass es auf der Baustelle keine Humusmieten gibt, wie sie auf jeder derartigen Baustelle üblich wären und in diesem Fall ausdrücklich im Naturschutzbescheid vorgeschrieben sind. Und Sie wissen, dass ich diese Liste noch weiterführen könnte. Im Bescheid ist die Rede von „negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die Grundlagen von bestimmten Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Pilz- und Tierarten“, von einem „eindeutigen Eingriff in das Schutzgebiet“, davon, dass „Molln im Geltungsbereich der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle [liegt, und] dieser Aspekt im Zuge der Interessensabwägung auch zu berücksichtigen und entsprechend auch sehr hoch zu gewichten [ist]“. Das alles spricht gegen eine Genehmigung. Ich spiele mich auch nicht als „Expertin für Geologie“ auf. Ich beziehe mich lediglich auf die Angaben aus dem Naturschutzbescheid, wo – laut montanbehördlichem Bescheid - von einer „geringen Fundwahrscheinlichkeit von ca. 20 %“ die Rede ist – eine wichtige Information, die ADX im Antrag geschwärzt und der Naturschutzbehörde auch auf konkrete Nachfrage nicht bekanntgegeben hat! Liebe Grüße aus Molln, Daniela Wögerer
06.02.2024 17:19
Erdgasbohrung in Molln auf Schiene
Frau Daniela Wögerer macht sich Sorgen um eine Erdgasbohrung, die von der Montanbehörde West und der OÖ Naturschutzabteilung bewilligt wurde. Sie behauptet wider besseres Wissens, dass im "Bescheid der Behörde alles gegen eine Genehmigung spricht", sie klagt über "persönliche Interessen", die hier im Spiel wären, spielt sich als Expertin für Geologie auf (Gas wäre nicht in wirtschaftlich relevanten Mengen vorhanden) und denunziert rufschädigend den Projektbetreiber, der das Gas angeblich an australische Spekulanten verscherbeln würde. Was denkt sich die Frau dabei, wenn sie solche Lügen, Unwahrheiten und Denunziationen in die Welt setzt? Zuguterletzt beschuldigt sie den Projektbetreiber auch noch, bescheidgemäße Auflagen nicht einzuhalten - also rechtswidrig zu agieren. Frau Wögerer möge sich bitte vorstellen, wie sie alle diese von ihr aufgestellten Behauptungen und wirren Beschuldigungen vor einem Gericht beweisen wird. Aber das kennen wir beim Projektbetreiber ADX Energy seit 12 Monaten - es werden unentwegt Lügen und Unwahrheiten verbreitet, um die Erdgasaufschlussbohrung in Molln zu torpedieren. Das wird nur leider nicht gelingen, da die zuständigen Behörden grünes Licht gegeben haben und Proteste und Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Mit freundlichen Grüßen Wilfried Seywald, Sprecher für ADX Energy Ist diese Frist auch nur ein „Vorschlag“, wie andere Auflagen, die bisher nicht eingehalten wurden, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen würde?