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MOLLN. Die Einsprüche gegen die Gasprobebohrungen nahe dem Naturschutzgebiet Jaidhaus in Molln hätten sehr wohl aufschiebende Wirkung haben müssen – das zeigt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hat den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden nach dem OÖ Naturschutzgesetz nun als verfassungswidrig aufgehoben. Die Beschwerde des Umweltdachverbandes und Naturschutzbundes hätte die Bohrungen im Winter 2024 aufgrund ihrer aufschiebenden Wirkung vorerst verhindern sollen.

 (Foto: Weihbold)
(Foto: Weihbold)

Nachdem die OÖ Landesregierung den Antrag auf aufschiebende Wirkung bei den Gasbohrungen in Molln 2023 abgewiesen hatte, brachten Umweltdachverband und Naturschutzbund eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ein. Seitens Landesverwaltungsgerichts wurde darin die Sichtweise der NGOs unterstützt, der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden verstoße gegen das Verfassungsrecht. Damit war der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Zug, der nun in seinem Urteil den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden nach dem OÖ Naturschutzgesetz als verfassungswidrig aufgehoben hat.

„Großer Erfolg für den Umweltschutz“

„Der VfGH hat mit seiner Erkenntnis den Rechtsschutz und das Rechtsstaatsprinzip gestärkt. Dieses Urteil gilt mit sofortiger Wirkung, ist ein großer Erfolg für den Umweltschutz und – nicht minder wichtig – für einen grundsätzlich effektiven Rechtsschutz in Österreich im Sinne der Aarhus-Konvention. Ein pauschaler Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden könnte irreversible Schäden für bestehende Ökosysteme bedeuten – noch bevor über die endgültige Rechtskonformität eines Projektes entschieden wurde. Im konkreten Fall wurden durch die Gas-Probebohrungen in Molln unter Schutz stehende Naturgebiete nahe des Nationalpark Kalkalpen massiv bedroht – das Urteil des VfGH macht klar, dass dies ohne die endgültige rechtliche Klärung nicht hätte passieren dürfen“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Sanierung des OÖ Naturschutzgesetzes gefordert

Durch die Entscheidung des VfGH wird nun der umstrittene Paragraf 43a des OÖ Naturschutzgesetzes, der den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden vorsah, außer Kraft gesetzt. Die Genehmigung der Gasprobebohrung ruht damit auf einer verfassungswidrigen Grundlage. „Das Urteil zeigt klar auf, dass die bisherigen Eingriffe nicht hätten stattfinden dürfen. Es ist nun zwingend notwendig, das OÖ Naturschutzgesetz zu reformieren, um künftig derartige rechtswidrige Eingriffe in die Natur zu verhindern und den effektiven Rechtsschutz im Einklang mit der Aarhus-Konvention und dem Rechtsstaatsprinzip weiter zu stärken“, sagt Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes Österreich. Weitere geplante Tests seien damit unzulässig, bis das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über die Beschwerde gegen den Bescheid entschieden hat, so Wrbka.


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