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FSME (Zecken)-Schutzimpfung in der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf

Susanne Winter, MA, 30.03.2019 12:09

KIRCHDORF AN DER KREMS. Von April bis Ende Juni werden im Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf FSME (Zecken)-Schutzimpfungen durchgeführt.

Symbolfoto: Wodicka
Symbolfoto: Wodicka

Die FSME (Frühsommer-Meningoencephalitis) oder Zeckenencephalitis ist eine Infektionskrankheit, die durch das FSME-Virus hervorgerufen wird. Unter einer Encephalitis versteht man eine Entzündung des Gehirns. Die Übertragung des FSME-Virus auf den Menschen erfolgt hauptsächlich durch den Stich einer mit diesem Virus infizierten Zecke. Sie ernähren sich von Tier- bzw. Menschenblut und können beim Stechen verschiedene Krankheitserreger übertragen. Nicht jeder Stich einer infizierten Zecke führt zu einer FSME-Infektion. Und nicht bei jedem Menschen, der mit dem FSME-Virus infiziert wurde, kommt es zur Erkrankung.

Zeckensaison beginnt früher und dauert länger

Durch den stetigen Temperaturanstieg beginnt die Zeckensaison früher und dauert länger. Die Zecken werden aktiv, wenn die Bodentemperatur auf rund sieben Grad Celsius ansteigt. Zecken halten sich nicht ausschließlich im Wald auf. Bevorzugte Lebensräume sind auch schattige Wiesen und feuchte Jungwälder, Gebiete um Seen und Flüsse, Waldlichtungen und Waldränder.

Empfohlene Schutzmaßnahmen gegen Zecken

Zu allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen Zecken zählen gut abschließende Kleidung sowie das Vermeiden von Kontakt mit Unterholz. Zeckenstiche werden oft nicht bemerkt. Deshalb sollte nach einem Aufenthalt in typischen Zeckenzonen der Körper sowie die Kleidung auf Zecken untersucht werden. Auf heller Kleidung lassen sich Zecken übrigens besser erkennen. Auch Haustiere (z.B. Hunde, Katzen oder Pferde) sollten auf Zecken abgesucht werden. Eine Zecke sollte umgehend entfernt werden.

Oberösterreich ist FSME-Hochrisikogebiet

Oberösterreich ist ein FSME-Hochrisikogebiet. Daher wird die FSME Impfung allgemein empfohlen. Um die Erkrankungszahlen niedrig zu halten bzw. noch weiter zu reduzieren ist es wichtig, korrekte Impfintervalle einzuhalten. Nur regelmäßige Auffrischungsimpfungen gewähren den bekannt hohen Schutz der Impfung vor einer FSME-Erkrankung. Die Empfehlung zur FSME Impfung gilt auch für Reisende nach Österreich.

Erste Impfung ab dem 1. Lebensjahr möglich

Die Impfung gegen die durch Zeckenstich übertragene Hirnhautentzündung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich und besteht aus drei Teilimpfungen, wobei der Impfschutz bereits nach zwei Teilimpfungen erreicht wird. Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite etwa ein bis drei Monate und die dritte Teilimpfung neun bis zwölf Monate nach der vorangegangenen Teilimpfung zu erfolgen.

Aufrechterhaltung des Impfschutzes durch regelmäßige Auffrischungsimpfungen 

Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes sind regelmäßige Auffrischungsimpfungen erforderlich. Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich. Das Nationale Impfgremium empfiehlt, alle weiteren Auffrischungsimpfungen im fünf-Jahres-Intervall durchzuführen, um fortgesetzt den Impfschutz aufrecht zu erhalten. Dies gilt nur für Impflinge bis zum 60. Lebensjahr. Ältere Personen sind im drei-Jahres-Intervall aufzufrischen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach der 1. Teilimpfung der Grundimmunisierung noch kein kompletter Impfschutz vorhanden ist, und daher das Risiko einer Zeckenexposition vermieden werden soll.

Impftermine in Kirchdorf im April

Die Impftermine im April sind am Dienstag, 2. April, Dienstag, 9. April und Dienstag, 23. April, jeweils von 14 bis 15.30 Uhr. Zu den genannten Terminen ist keine Voranmeldung erforderlich, es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.

Kosten der Impfung in der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf

Die Impfung ist direkt bei der Impfung in der Bürgerservicestelle der BH Kirchdorf zu bezahlen. Eine Teil­impfung kostet bis zum voll­endeten 15. Lebensjahr 13,70 Euro, anschließend 15,70 Euro und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 18,50 Euro. Nach der durchgeführten Impfung erhalten Sie vom Krankenversicherungsträger pro Impfung vier Euro rückerstattet.

Sonderregelung für Familien mit mehr als zwei unversorgten Kindern 

Für Kinder, deren Teilnahme im Rahmen der öffentlichen Schutzimpfung erfolgt, gilt folgende Sonderregelung: Für Familien mit mehr als zwei unversorgten Kindern werden für das dritte und jedes weitere Kind die Kosten der Zeckenschutzimpfung vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung übernommen. Voraussetzung ist jedoch der Nachweis (Impfkarte), dass für zwei Kinder die Zeckenschutzimpfung selbst bezahlt wurde.

In manchen Fällen wird nicht geimpft

Nicht geimpft wird bei Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß, Formaldehyd, Chlortetracyclin, Gentamycin und Neomycin, Immunglobulinstörungen, fieberhaften Erkrankungen und aktiver Tuberkulose.

Die Impftermine für Mai und Juni werden rechtzeitig unter www.land-oberoesterreich.gv.at/bh_kirchdorf.htm bekanntgegeben.


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