KIRCHDORF. Am 29. Oktober fand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Kirchdorfer Gemeinderates statt. Neben Bürgermeister Wolfgang Veitz wurden auch sein Vize Ewald Breitwieser sowie die einzelnen Mitglieder des Gemeinderats angelobt.
Mit Spannung wurde nach der Wahl Ende September darüber spekuliert, wer im neuen Kirchdorfer Stadtrat vertreten sein wird. Stefan Weiermeier (ÖVP), Klaus Hinterer (FPÖ) und Kurt Dobesberger (SPÖ) kandidierten nicht mehr für den Stadtrat.
Neuer Stadtrat
Ihre Positionen im Stadtrat werden künftig von Karl Öllinger Luwy (ÖVP), Günter Schachner (FPÖ) und – als einzige Frau – von Vera Pramberger (SPÖ) besetzt. Mit Gerhard Holzinger (Grüne), Bürgermeister Wolfgang Veitz (SPÖ), Vizebürgermeister Ewald Breitwieser (SPÖ) und Michael Mader (ÖVP) ist der wie gehabt siebenköpfige neue Stadtrat komplett.
Generationen und Soziales
Die neue Stadträtin Vera Pramberger wies in ihrer Rede bei der konstituierenden Sitzung auch gleich auf die aktuelle Debatte über Frauen in Führungspositionen hin. Konträr zum Landestrend sieht sie ihre Mitarbeit im Stadtrat als „positives Zeichen zur Zusammenarbeit der Geschlechter auf Augenhöhe“. Auch wenn von einer Ausgewogenheit freilich noch keine Rede sein könne. Pramberger übernimmt als Stadträtin den Vorsitz im Ausschuss für Generationen und Soziales.
Bürgermeister Wolfgang Veitz drückte in seiner Antrittsrede zur zweiten Amtszeit seine Hoffnung auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit in den politischen Gremien der Stadtgemeinde aus. Gleichzeitig kündigte er intensive Beratungen über die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Einsparungen bei den öffentlichen Ausgaben an. Neben dem Großprojekt Umbau des Pflichtschulzentrums und der Herausforderung Sanierung des Marktbachs nannte Veitz auch die Verkehrssituation als ein vorrangiges Thema der nächsten Jahre.
Flüchtlingssituation
Gegen Ende der konstituierenden Sitzung informierte Bezirkshauptmann Dieter Goppold über die Flüchtlingssituation. Auch im Bezirk müsse man sich auf die Unterbringung weiterer Asylsuchender einstellen, wobei im neuen Verfassungsgesetz (Stichwort „Durchgriffsrecht“) der Richtwert von 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung für die Unterbringung festgeschrieben ist.
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