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Leserartikel Jakob Weiermair, 10.01.2017 17:32

BEZIRK KIRCHDORF/OÖ. Ein zu geringer Familienzuschlag ließ das Arbeitslosengeld für viele Bezieher in den letzten rund sechs Jahren magerer ausfallen, als vorgesehen. Der ÖGB Kirchdorf macht nun darauf aufmerksam, dass Betroffene für den Zeitraum vor dem 24. Februar 2016 selbst einen Antrag auf Neuberechnung stellen müssen.

ÖGB-Kirchdorf-Vorsitzender Rudolf Diensthuber
  1 / 2   ÖGB-Kirchdorf-Vorsitzender Rudolf Diensthuber

Im Zeitraum von 1. September 2010 bis 24. Februar 2016 kam es, wie der österreichische Verwaltungsgerichtshof feststellte, zu einer Falschberechnung beim sogenannten „Ergänzungsbetrag“ zum Arbeitslosengeld. Demnach erhielten viele arbeitslos Gemeldete, die Anspruch auf einen Familienzuschlag haben, in diesem Zeitraum eine zu niedrige Ergänzung zum Arbeitslosengeld.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) berechnet nun die Beträge für die in Frage kommenden Bezieher rückwirkend bis zum 24. Februar 2016 neu. Für die Betroffenen, die davor einen zu niedrigen Ergänzungsbetrag erhielten, wird dies allerdings nur auf Antrag gemacht. ÖGB-Kirchdorf-Vorsitzender Rudi Diensthuber erklärt: „Rückwirkend bis 23. Februar 2016 wird diese Neuberechnung automatisch vom AMS erstellt. Wer von September 2010 bis Februar 2016 beim AMS arbeitslos gemeldet war, der muss selbst einen Antrag stellen.“

Zu wenig kommuniziert

Diese wichtige Information wurde laut Diensthuber in den vergangenen Monaten zu wenig kommuniziert, sodass viele Betroffene gar nicht wissen, dass sie für allfällige Nachzahlungen einen Antrag stellen müssen. „Da verlieren viele Menschen Geld, das ihnen zusteht“, bringt es Diensthuber auf den Punkt.

In Österreich gehe es dabei um rund 250.000 Personen und geschätzte 112 Millionen Euro, die zuwenig ausbezahlt wurden. In Oberösterreich sind es laut AMS Kirchdorf geschätzte 37.000 Anspruchsberechtigte und im Bezirk rund 3.000 Personen. Beim Arbeitsmarktservice begründet man den Verzicht auf eine automatische Neuberechnung mit „allfälligen negativen Auswirkungen auf andere staatliche Geldleistungen“, wie es auf der Homepage des AMS heißt.

Demnach könnten nachgezahlte Ergänzungsbeiträge rückwirkende Einbußen bei Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe oder bedarfsorientierter Mindestsicherung für die Betroffenen bedeuten.

Antrag selbst stellen

Der Antragsteller muss sich somit – mit Unterstützung von Behörden oder Arbeitnehmerorganisationen – selbst darüber informieren, ob es durch höhere Ergänzungsbeträge zu negativen Auswirkungen auf von ihm bezogene andere Geldleistungen kommen könnte.

Information willkommen

Julia Bauer, AMS-Geschäftsstellenleiterin in Kirchdorf, bedauert den Verzicht auf eine automatische Neuberechnung: „Als AMS-Leiterin begrüße ich die Informationsoffensive des ÖGB und bedauere, dass wir – aufgrund von möglichen negativen Auswirkungen auf andere staatliche Geldleistungen – keine generelle Neuberechnung bzw. Nachzahlung durchführen können.“

Weitere Infos findet man auf www.ams.at/nachberechnung und auch der ÖGB mit Sekretariat im 1. Stock der Arbeiterkammer Kirchdorf, berät gerne zu dem Thema und unterstützt bei der Antragstellung.


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