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Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf erhält Servicecenter für "Wochenend-, Nachtfahr- und Feiertagsfahrverbot"

Sophie Kepplinger, BA, 23.10.2020 10:44

KIRCHDORF AN DER KREMS. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Kirchdorf wurde um eine wichtige Anlaufstelle erweitert: Sie erhielt die Agenden für die Ausnahmebewilligungen für Wochenend- Nachtfahr- und Feiertagsfahrverbote von sämtlichen oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaften sowie die Agenden der Oö. Landesregierung. Dazu wurde ein eigenes Servicecenter für die jährlich rund 700 anfallenden Verfahren eingerichtet. 

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf (Foto: Winter)
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf (Foto: Winter)

„Zur Steigerung der Effizienz wurde bei der BH Kirchdorf das Servicecenter für Ausnahmebewilligungen vom Wochenend-, Nachtfahr- und Feiertagsverbot angesiedelt und dabei die örtliche Zuständigkeit aller Bezirkshauptmannschaften alleinig auf die BH Kirchdorf übertragen“, begrüßt Landeshauptmann Thomas Stelzer diese Verwaltungsvereinfachung. Anstoß für die Zusammenlegung ist das mit 1. Jänner 2019 erlassene Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz (Oö. BVB-KG), das erstmals derartige Kooperationsvorhaben zwischen den Bezirken rechtlich ermöglicht. „Damit können örtliche Zuständigkeiten auf andere Bezirksverwaltungsbehörden übertragen werden. Die Oö. Landesregierung kann mittels Verordnungen ihre Deregulierungsbestrebungen rasch und gezielt umsetzen, Strukturen optimieren und somit einen höheren Bürgernutzen erzielen“, betont der Landeshauptmann weiter.

Für alle Bezirkshauptmannschaften in Oberösterreich zuständig

Ein mittlerweile schon bewährtes Service-Center, das CBE (Cross Border Enforcement) - angesiedelt in der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach - ist für das Bundesland Oberösterreich die zentrale Bearbeitungsstelle für bestimmte Verkehrsübertretungen, die von einem Lenker aus einem CBE-Land begangen wurden. Cross Border Enforcement (CBE) bezieht sich auf den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit besonders gefährdende Verkehrsdelikte wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen. CBE-Länder sind jene EU-Mitgliedstaaten, welche die EU-Richtlinie 2015/413 umgesetzt haben. Das Service-Center CBE ist ebenso wie das neue Servicecenter in Kirchdorf als Behörde für alle Bezirkshauptmannschaften in Oberösterreich tätig. „Wenn nur eine Dienststelle für ganz OÖ zuständig ist, gibt es trotz komplexer Sachverhalte einen einheitlichen Vollzug und einheitliche Ansprechpartner. Mit dem neuen Servicecenter können wir das Fachwissen der Mitarbeiter der BH Kirchdorf gebündelt einsetzen“, sagt Landesamtsdirektor Erich Watzl.


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